Das Apartment 51 befindet sich in einem GebĂ€ude aus dem 18. Jahrhundert in Cais do SodrĂ©. Ganz in der NĂ€he von mehreren SehenswĂŒrdigkeiten von Lissabon.
Es befindet sich im 4. Stock (kein Aufzug), hat 75 m2 und beinhaltet: - zwei Schlafzimmer mit Doppelbetten (140 cm breit); In einem von ihnen befindet sich eine Fliesenverkleidung aus dem 18. Jahrhundert - ein Wohnzimmer mit einem Schlafsofa (2 Personen) und einem Fernseher - eine KĂŒche mit Elektroherd, KĂŒhlschrank mit Gefrierfach, Mikrowelle, Waschmaschine, GeschirrspĂŒler und Kaffeemaschine Utensilien - ein Badezimmer mit Badewanne
Gut zu wissen: - Kostenloses WLAN - Flussblick aus allen Fenstern - Klimatisiertes Apartment - Der Bahnhof Cais do Sodré liegt 250 m entfernt. - Ein Babybett kann bereitgestellt werden, muss jedoch im Voraus informiert werden
Dies ist eine lizenzierte lokale Unterkunft, die bei Turismo de Portugal (9692 / AL) registriert ist.
Hausregeln - keine Partys - Rauchen verboten - die Wohnung muss in gutem Zustand sein - ruhige Zeit ist von 23:00 bis 07:00 Uhr. Nachbarn mĂŒssen respektiert werden.
Check-in und Check-out Check-in Zeit ist nach 16.00 Uhr und Check-out bis spĂ€testens 11.00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass die Check-in-Zeiten einer vorherigen BestĂ€tigung bedĂŒrfen. Je nach VerfĂŒgbarkeit sind wir mit diesen Zeiten flexibel.
ZusĂ€tzliche Check-in-GebĂŒhren 35 Euro ZusĂ€tzlicher Check-in von 21:30 bis 08:00 Uhr - 25 Euro ZusĂ€tzlicher Check-in fĂŒr Wochenenden und portugiesische Feiertage bis 21:00 Uhr. TourismusabgabeEs wird eine Tourismusabgabe in Höhe von EUR erhoben 2 pro Person pro Nacht. Diese Steuer wird GĂ€sten ĂŒber 13 Jahren fĂŒr maximal 7 NĂ€chte berechnet. Dieser Betrag ist nicht im Gesamtpreis enthalten und muss vor Ort bezahlt werden.
VerantwortungWĂ€hrend des Aufenthalts ist der Hauptgast fĂŒr das Apartment verantwortlich. Eventuelle SchĂ€den werden in Rechnung gestellt und wir behalten uns das Recht vor, die Kreditkarte des Hauptgastes zu belasten.
Reinigung und Instandhaltung - jede Wohnung wird streng gereinigt und fĂŒr jede Ankunft vorbereitet - fĂŒr Aufenthalte lĂ€nger als sieben Tage fĂŒhren wir eine Zwischenreinigung durch - der Gast ist verpflichtet, die Wohnung in gutem Zustand zu respektieren und zu verlassen
Gesetzgebung Nach dem Gesetz sind wir verpflichtet, Ihren Aufenthalt dem Einwanderungs- und Grenzschutzdienst (SEF) zu melden. Daher mĂŒssen alle GĂ€ste bei der Ankunft einen Reisepass oder einen Personalausweis vorlegen.