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Verantwortlichkeiten von Vermietern
Wir haben diese Seite zusammengestellt, um Sie ĂŒber die Verantwortlichkeiten zu informieren, denen Sie als Vermieter möglicherweise nachkommen mĂŒssen, wenn Sie Ihre Unterkunft in Deutschland anbieten möchten.
Bitte beachten Sie, dass diese Seite keine Rechtsberatung darstellt. Wir empfehlen Ihnen daher immer, selbst zu recherchieren und sich ĂŒber mögliche Aktualisierungen zu informieren, um sicherzustellen, dass sich die Gesetzeslage nicht vor Kurzem geĂ€ndert hat.
Die Vermietung von Ferienwohnungen oder -hĂ€usern unterliegt unterschiedlichen Vorschriften und Gesetzen, die einzuhalten sind. Dazu gehören unter anderem Gesetze zum GebĂ€ude- und LĂ€rmschutz, Vorschriften zum Eigentums- und Mietrecht, Veruntreuungsgesetze sowie Steuer- und Gewerbevorschriften. Diese können fĂŒr ganz Deutschland gelten oder je nach Bundesland oder Gemeinde variieren.
Halten Sie die geltenden Vorschriften unbedingt ein, da bei Nichteinhaltung hohe Strafen drohen.
1. Verpflichtungen der Plattformen gemÀà der Verordnung (EU) 2024/1028 und Weitergabe von Informationen an Behörden
Ab dem 20. Mai 2026 gelten im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/1028 ĂŒber Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von UnterkĂŒnften (âEU STRâ) neue Verpflichtungen bezĂŒglich Transparenz und Datenweitergabe fĂŒr Kurzzeitvermietungsplattformen wie FeWo-direkt sowie fĂŒr Gastgeber.
Diese Verordnung sieht insbesondere Folgendes vor:
- Jeder Mitgliedstaat der EuropĂ€ischen Union muss eine zentrale digitale Anlaufstelle (âSingle Digital Entry Pointâ, SDEP) einrichten, die regelmĂ€Ăig (in der Regel monatlich) Daten ĂŒber Kurzzeitvermietungen erhĂ€lt.
- Die Plattformen mĂŒssen Registrierungsnummern erheben und anzeigen, wenn lokale Gesetze eine solche Nummer vorschreiben.
- Die Plattformen mĂŒssen den zustĂ€ndigen Behörden ĂŒber die SDEP bestimmte Informationen ĂŒber die Inserate und ihre TĂ€tigkeit ĂŒbermitteln.
In diesem Zusammenhang wird FeWo-direkt folgende MaĂnahmen ergreifen:
- In Ihren Inseraten werden weiterhin die Registrierungsnummern angezeigt, die Sie uns ĂŒbermitteln, sofern dies aufgrund lokaler Vorschriften erforderlich ist; und
- wir teilen den zustĂ€ndigen Behörden, sofern gesetzlich vorgeschrieben, bestimmte Informationen bezĂŒglich Ihrer Inserat mit. Dies betrifft insbesondere: Informationen zur Unterkunft (Adresse, Registrierungsnummer und die URL des Inserats auf unserer Plattform); AktivitĂ€tsdaten, wie die Anzahl der NĂ€chte, wĂ€hrend denen die Unterkunft vermietet war, und ggf. die Anzahl der ĂŒbernachtenden GĂ€ste, soweit dies im Rahmen der EU STR-Verordnung und nach geltenden nationalen oder lokalen Gesetzen vorgeschrieben ist.
Dieser Informationsaustausch erfolgt zusÀtzlich zu den in Deutschland bereits geltenden Melde- oder Erfassungspflichten.
Sie tragen die Verantwortung fĂŒr Folgendes:
- PrĂŒfen Sie, ob Ihre Gemeinde eine Registrierung fĂŒr möblierte TouristenunterkĂŒnfte verlangt.
- Holen Sie ggf. eine gĂŒltige Registrierungsnummer ein und geben Sie sie korrekt in Ihrem Inserat an. Stellen Sie sicher, dass die Informationen zu Ihrem Inserat (insbesondere die Adresse der Unterkunft) korrekt, vollstĂ€ndig und aktuell ist.
Sollten Sie dem nicht nachkommen (d. h. unvollstĂ€ndige, falsche oder veraltete Informationen angeben), können die lokalen Behörden ggf. MaĂnahmen gegen Sie ergreifen oder die Plattform auffordern, bestimmte Inserate zu sperren.
Bitte beachten Sie, dass einige BundeslÀnder das Format der geltenden Registrierungsnummern vor Inkrafttreten der neuen EU STR-Verordnung aktualisieren können. Zum Beispiel:
- Nordrhein-Westfalen: Am 18. MĂ€rz 2026 wurde das Format die Registrierungsnummer, die bei der Werbung fĂŒr FerienunterkĂŒnfte in Nordrhein-Westfalen verwendet werden muss, von â006-2-0020042-21â auf âDEU-05111000-2-0020042-21â aktualisiert. Gastgeber können ihre neue Nummer im folgenden Portal finden: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOHNRAUMID. Sie sind auĂerdem verpflichtet, diese neue Nummer fĂŒr alle neuen Inserate zu verwenden und bestehende Inserate unverzĂŒglich mit der neuen Nummer zu aktualisieren.
- Hamburg: Am 20. Mai 2026 wurde das Format der Registrierungsnummer fĂŒr die Anzeige von FerienunterkĂŒnften in Hamburg von â32-0012345-26â auf âDEU-02000000-32-0012345-26â geĂ€ndert. Gastgeber sind verpflichtet, diese neue Nummer fĂŒr alle neuen EintrĂ€ge zu verwenden und bestehende EintrĂ€ge unverzĂŒglich entsprechend zu aktualisieren.
2. Rechtslage bezĂŒglich der Zweckentfremdung von Wohnraum in Deutschland
Wenn Wohnraum in Deutschland anders verwendet wird als zum dauerhaften Wohnen, wird dies als Zweckentfremdung bezeichnet. Zur Zweckentfremdung gehört auch, Ihren Erst- oder Zweitwohnsitz auf Tages- oder Wochenbasis als Ferienunterkunft zu vermieten.
Fast alle BundeslÀnder haben bereits Gesetze zur Verhinderung der Zweckentfremdung von Wohnraum oder zum Schutz von Wohnraum verabschiedet oder planen dies. Auf Grundlage dieser Bundesgesetze können StÀdte oder Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt eigene Verordnungen oder Vorschriften erlassen, um Zweckentfremdung zu regeln. Dies bedeutet, dass die Rechtslage zwischen den einzelnen BundeslÀndern und Gemeinden variieren und sich jederzeit Àndern kann.
Genehmigung
Sie können sich bei der zustĂ€ndigen Behörde vor Ort erkunden, ob Sie eine Genehmigung benötigen, wenn Sie Ihren Erst- und/oder Zweitwohnsitz als Ferienunterkunft vermieten möchten.Eine Genehmigung fĂŒr die nicht vorgesehene Verwendung von Wohnraum kann fĂŒr einen begrenzten Zeitraum, bedingungslos oder mit Auflagen erteilt werden und unter UmstĂ€nden ist eine Kompensation zu entrichten.
Registrierungsnummer
Gastgeber sind in der Regel verpflichtet, die zustÀndige örtliche Behörde zu informieren, um eine Registrierungsnummer zu erhalten. Die Registrierungsnummer muss in jedem Inserat und in jeder Werbeanzeige deutlich angegeben werden.
Maximaler Mietzeitraum
Des Weiteren kann es BeschrĂ€nkungen hinsichtlich des Mietzeitraums pro Jahr fĂŒr FerienunterkĂŒnfte geben.
Registrierung von GĂ€sten
Nach deutschem Recht sind Sie verpflichtet, Daten von GĂ€sten zu erheben und aufzubewahren, die Ihre Unterkunft fĂŒr maximal drei Monate bewohnen. DafĂŒr können Sie entweder selbst Berichte erstellen oder online Berichtszertifikate erwerben. Wenn Sie sich dafĂŒr entscheiden, die Daten Ihrer GĂ€ste in Ihrem eigenen GĂ€steregister aufzubewahren, mĂŒssen Sie alle geltenden Datenschutzgesetze einschlieĂlich der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) einhalten.
StÀdtische Vorschriften
AusfĂŒhrliche Informationen zu den kommunalen Vorschriften und den erforderlichen AntrĂ€gen finden Sie in der Regel auf den Websites der StĂ€dte, zum Beispiel: