Das âRote Hausâ hat eine WohnflĂ€che von ca. 100 qm. Es bietet somit viel Platz fĂŒr einen herrlichen Urlaub mit der Familie oder fĂŒr gröĂere Gruppen mit bis zu 8 Personen.
Der Wohn- und Essbereich und die KĂŒche (mit GeschirrspĂŒler) sind offen gehalten. Weiterhin gibt es im Erdgeschoss 2 Schlafzimmer(1 x Doppelbett, 1 x Etagenbett) sowie ein Duschbad mit WC. Auf dem Flur sorgt ein zweiter KĂŒhlschrank fĂŒr temperaturgerechte GetrĂ€nke. Im Dachgeschoss befinden sich 2 Schlafzimmer (2 x Doppelbett, Babyreisebett und Kinderhochstuhl. Auch hier gibt es ein Duschbad mit WC (und Waschmaschine). WĂ€hrend der kalten Jahreszeit können Sie sich in der Sauna entspannen.
Das Wohnzimmer sowie das groĂe Schlafzimmer im Dachgeschoss sind mit Flachbildfernseher ausgestattet.
Auf der groĂen Terrasse können Sie die Tage genieĂen, wĂ€hrend Ihre Kinder auf 2 Schaukeln, einer Rutsche oder in der Sandkiste spielen.
Grillen? Na dann los! Ein Gasgrill steht Ihnen zur VerfĂŒgung.
Eine begrenzte Anzahl von FahrrĂ€dern können Sie im abschlieĂbaren Schuppen abstellen.
Direkt vor dem Haus gibt es 2 Kfz.-StellplÀtze.
Das âRote Hausâ ist ein Nichtraucherhaus. Haustiere sind nicht erlaubt.
Der kleine Ort Pruchten liegt zwischen Zingst und Barth. Zingst und der Ostseestrand sind ca. 7 km entfernt. Beides ist ĂŒber gut ausgebaute, landschaftlich reizvolle Fahrradwege bequem zu erreichen.
In Pruchten gibt es einen BĂ€cker, der fuĂlĂ€ufig in 5 Minuten zu erreichen ist. GroĂeinkĂ€ufe werden in Zingst oder Barth getĂ€tigt.
Was Sie mitbringen mĂŒssen? BettwĂ€sche, HandtĂŒcher und gute Laune.
In der Hauptsaison vom 14. Juni bis zum 12. September besteht eine Mindestmietzeit von 7 Ăbernachtungen. In der ĂŒbrigen Zeit von 3 Ăbernachtungen.
Es wird eine Kurtaxe (Steuern) in Höhe von 2,00 ⏠pro Person und Tag ab 15 Jahre erhoben.
Wir empfehlen unseren GĂ€sten eine ReiserĂŒcktrittsversicherung.
SELBSTVERSTĂNDLICH
Das Ferienhaus einschlieĂlich der Möbel und der sonstigen im Haus befindlichen GegenstĂ€nde sind vom Mieter pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte SchĂ€den hat der Mieter zu ersetzen. MĂ€ngel oder SchĂ€den, die wĂ€hrend der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzĂŒglich mitzuteilen.
Der Mieter achtet auf die ordnungsgemĂ€Ăe MĂŒlltrennung und entsorgt den HausmĂŒll vor der Abreise in den AbfallbehĂ€ltern und das Altglas in den von der Gemeinde Pruchten bereitgestellten Altglascontainern.