DoppelhaushĂ€lfte. Erdgeschoss: Wohn-/Esszimmer mit KĂŒchenzeile, Wohnzimmer.
1. Stock: 1 Schlafzimmer (1 Doppelbett 140/190 cm und 1 zusÀtzliches Einzelbett 90/190 cm), eigenes Bad und WC, 1 Schlafzimmer (1 Doppelbett 140/190 cm), eigenes Bad und WC,
2. Stock: 1 Schlafzimmer (1 Doppelbett 140/190 cm und zusÀtzliches Einzelbett 90/190 cm), eigenes Duschbad und WC.
Zentralheizung. Terrasse und nicht eingezĂ€unter Garten (350 mÂČ). Abstellraum fĂŒr die Vermietung des Ferienhauses fĂŒr 2 Personen und Möglichkeit der Anmietung als B&B mit FrĂŒhstĂŒck (Anzeige G0604).
Haustiere auf Anfrage erlaubt.
WĂ€schetrockner und Waschmaschine in einer WaschkĂŒche mit AuĂenzugang.
1,5 Hektar GrundstĂŒck, nicht angrenzend, 50 Meter vom Ferienhaus entfernt. Es gibt einen nicht eingezĂ€unten Teich mit Angelmöglichkeiten. Das GrundstĂŒck grenzt an den Fluss Orne. Angeln ist möglich, jedoch ist ein Angelschein erforderlich.
FĂŒr GeschĂ€ftsreisende ist die Endreinigung obligatorisch. Am Stadtrand von Argentan gelegen, befindet sich dieses Ferienhaus in idealer Lage zwischen Stadt und Land. Die EigentĂŒmer laden Sie ein, ihr groĂes Landhaus mit Veranda, Garten und die vielen Facetten dieses von GroĂlandwirtschaft und GestĂŒtszucht geprĂ€gten Landes zu entdecken.
WLAN, Gartenmöbel, Grill, Terrasse, Garten, Garage, Bauernhaus, Fernseher, Gefrierschrank, Waschmaschine, DVD-Player, GeschirrspĂŒler, Trockner, Mikrowelle. BettwĂ€sche und HandtĂŒcher sind inklusive. Heizung ist inklusive.
Optional vor Ort zu zahlen:
HAUSHALTSGEBĂHR: 40 âŹ.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, BettwĂ€sche, HandtĂŒcher etc. nicht im Preis fĂŒr diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können ZuschlĂ€ge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwÀhnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.