Das Apartment 99 befindet sich im Stadtteil Alfama. Die Wohnung verfügt über 2 Dachfenster mit herrlichem Blick.
Das Studio befindet sich im 4. Stock (ohne Aufzug) und ist 20 m² groß. Es umfasst: - ein Doppelbett (145 cm breit), ein Sofa, Sat-TV und einen DVD-Player - eine Küchenzeile mit Elektroherd und Backofen, Mikrowelle und Kühlschrank mit kleiner Gefriertruhe, Waschmaschine und Geschirrspüler - ein Badezimmer mit Dusche
Gut zu wissen: - Kostenloses WLAN - Klimaanlage - Straßenbahnhaltestelle 28 250 m entfernt - Der Bahnhof Santa Apolonia ist 700 m entfernt - Ein Babybett kann zur Verfügung gestellt werden. Bitte informieren Sie dies im Voraus
Dies ist eine lizenzierte lokale Unterkunft, die bei Turismo de Portugal (25755 / AL) registriert ist.
Hausregeln - keine Partys - Rauchen verboten - die Wohnung muss in gutem Zustand sein - ruhige Zeit ist von 23:00 bis 07:00 Uhr. Nachbarn müssen respektiert werden.
Check-in und Check-out Check-in Zeit ist nach 16.00 Uhr und Check-out bis spätestens 11.00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass die Check-in-Zeiten einer vorherigen Bestätigung bedürfen. Je nach Verfügbarkeit sind wir mit diesen Zeiten flexibel.
Zusätzliche Check-in-Gebühren 35 Euro Zusätzlicher Check-in von 21:30 bis 08:00 Uhr - 25 Euro Zusätzlicher Check-in für Wochenenden und portugiesische Feiertage bis 21:00 Uhr. TourismusabgabeEs wird eine Tourismusabgabe in Höhe von EUR erhoben 2 pro Person pro Nacht. Diese Steuer wird Gästen über 13 Jahren für maximal 7 Nächte berechnet. Dieser Betrag ist nicht im Gesamtpreis enthalten und muss vor Ort bezahlt werden.
VerantwortungWährend des Aufenthalts ist der Hauptgast für das Apartment verantwortlich. Eventuelle Schäden werden in Rechnung gestellt und wir behalten uns das Recht vor, die Kreditkarte des Hauptgastes zu belasten.
Reinigung und Instandhaltung - jede Wohnung wird streng gereinigt und für jede Ankunft vorbereitet - für Aufenthalte länger als sieben Tage führen wir eine Zwischenreinigung durch - der Gast ist verpflichtet, die Wohnung in gutem Zustand zu respektieren und zu verlassen
Gesetzgebung Nach dem Gesetz sind wir verpflichtet, Ihren Aufenthalt dem Einwanderungs- und Grenzschutzdienst (SEF) zu melden. Daher müssen alle Gäste bei der Ankunft einen Reisepass oder einen Personalausweis vorlegen.