Vor den Toren der Insel Usedom (ca. 20 Minuten) bietet Ihnen das Rittergut Bömitz mit einer neu renovierten und im skandinavischen Stil eingerichteten Ferienwohnung eine Erholungsmöglichkeit abseits der stÀdtischen Hektik - eine Oase der Entschleunigung.
Die Ferienwohnung (ca. 40qm) fĂŒr max. 2 Personen befindet sich im Erdgeschoss eines ehemaligen StallgebĂ€udes mit Bauernhaus-Charme auf dem unter Denkmal- und Naturschutz stehenden 3 ha groĂen Gutsensemble mit den ĂŒber 400 Jahre alten Gutseichen.
Die Ferienwohnung bietet Ihnen einen Ausblick auf das Rosenrondell.
Die Unterkunft ist mit 1 Schlafzimmer (Betten können je nach Bedarf getrennt oder zusammengestellt werden), einem Wohn-/Esszimmer mit vollausgestatter KĂŒchenecke sowie einem Duschbad ausgestattet.
Direkt am Haus mit Blick in den Park gibt es zudem eine Sitzmöglichkeit im Freien fĂŒr FrĂŒhstĂŒck, Mittag- oder Abendessen.
Im ca. 3 ha groĂen Park selbst befinden sich entsprechende Ruheoasen, eine Grillmöglichkeit, Teehaus, Freilandschach sowie ein Sandkasten. TischfuĂball, Federball, Boccia und andere sportliche BetĂ€tigungsmöglichkeiten aber auch weidende Schafe, schwedische BlumenhĂŒhner und natĂŒrlich die 5 Gutskatzen runden das Angebot ab.
Bei Anreise stehen fĂŒr Sie GetrĂ€nke bereit. Weitere GetrĂ€nke können Sie auch gerne auf dem Gut erwerben.
Das kleine Dorf Bömitz liegt in dem Dreieck Insel Usedom â Wolgast â Anklam und ca. 30 Minuten von der Hansestadt Greifswald entfernt. Der nĂ€chste Ostseestrand ist ca. 25 Autominuten entfernt.
Ein Kinderbett kann gegen einen Aufpreis gerne zur VerfĂŒgung gestellt werden.
ParkplÀtze gibt es direkt vor dem GebÀude.
Weitere wichtige Infos
FĂŒr BettwĂ€sche und HandtĂŒcher wird einmalig eine NutzungsgebĂŒhr von 10,00⏠pro Person berechnet, die bei Ankunft auf dem Rittergut zu bezahlen ist.
AuĂerdem fĂ€llt einmalig eine GebĂŒhr von 30 ⏠fĂŒr die Endreinigung an. Diese GebĂŒhr wird bereits bei der Buchung in den Preis mit eingerechnet.
Sollten wĂ€hrend des Aufenthalts auf dem Rittergut Bömitz / innerhalb der Ferienwohnung SchĂ€den durch die GĂ€ste entstehen, so haften die GĂ€ste fĂŒr die eigens verursachten SchĂ€den bis zu einer Summe von 250 âŹ.