Willkommen in unserer hellen 2-Zimmer-Wohnung mitten im Herzen von EVREUX!
Beschreibung der Wohnung
¤ Ruhiges Schlafzimmer zur Hofseite mit einem besonders bequemen Bett
¤ Separater Arbeitsbereich mit kostenlosem WLAN, ideal für Geschäftsreisende.
¤ Helles Wohnzimmer mit einem Sofa und einem ausklappbaren Couchtisch für deine Mahlzeiten.
¤ Ausgestattete Küchenzeile mit Kochplatten, Mikrowelle, Kühlschrank,
Senso-Kaffee-/Teemaschine, Toaster und Wasserkocher. (Hinweis: kein traditioneller
Backofen, kein Geschirrspüler und keine Waschmaschine)
¤ Badezimmer mit Dusche und WC (Achtung: nicht geeignet für
korpulente oder sehr große Personen).
Ideale Lage
¤ Direkt im Stadtzentrum gelegen, nur wenige Schritte von allen Geschäften entfernt: Bäckerei und
Minimärkte in 1 Minute Entfernung, zahlreiche Restaurants in der Straße (zum Essen vor Ort oder zum
Mitnehmen).
¤ Öffentliche Parkplätze in der Nähe, kostenlos von 12 bis 14 Uhr und von 18 Uhr bis 9 Uhr.
¤ Die Buslinie T8 fährt sehr regelmäßig, und der SNCF-Bahnhof (Verbindung Paris Saint-Lazare
Deauville) ist 5 Minuten zu Fuß entfernt. Nur 1 Stunde von Paris und Deauville entfernt.
Aktivitäten in der Nähe
¤ Spaziergang am Ufer des Iton, 1 Minute zu Fuß.
¤ Schöner Park, 2 Minuten zu Fuß.
¤ Base 105, 5 Minuten mit dem Auto.
¤ Fitnessstudio, 1 Minute entfernt.
Weitere Infos
¤ Zugang zur gesamten Wohnung (Nr. 3).
¤ Toller Gastgeber – diskret, aber immer da, wenn du Hilfe brauchst.
¤ Die Wohnung liegt im ersten Stock und ist daher nicht für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet
.
¤ Die Küchenzeile ist etwas in die Jahre gekommen, eine Renovierung ist aber geplant.
Buche jetzt, die Wohnung ist meist ausgebucht – genieße einen komfortablen und praktischen Aufenthalt mitten in der Innenstadt!
# HAUSORDNUNG UND SICHERHEITSHINWEISE
**Betrieb als Ferienwohnung – Tourismusgesetzbuch Art. L324-2 ff.**
### 1. RECHTLICHER RAHMEN UND ZUTRITTSRECHT
Der vorliegende Vertrag unterliegt dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 1101 ff.) und dem Tourismusgesetzbuch. Gemäß Artikel **544 des Bürgerlichen Gesetzbuchs** legt der Eigentümer die Nutzungsbedingungen für seine Unterkunft fest.
* **Zugangsbeschränkung:** Nur die bei der Buchung angegebenen Personen dürfen das Gebäude und die Unterkunft betreten. Das Mitbringen nicht angemeldeter Dritter stellt einen sofortigen Vertragsbruch dar.
* **Achtung der Privatsphäre:** Der Mieter hat das Nutzungsrecht an den Räumlichkeiten, verpflichtet sich jedoch, dem Eigentümer oder dessen Beauftragten im Falle eines technischen Notfalls oder bei Verdacht auf Gefahr Zutritt zu gewähren.
### 2. BRANDSCHUTZ UND BELEGUNGSKAPAZITÄT
Dieser Abschnitt ist zwingend erforderlich für den Fortbestand des Versicherungsschutzes (Art. L113-2 des Versicherungsgesetzbuchs).
* **Begrenzung der Personenzahl:** Die Belegungskapazität ist streng auf **2 Personen** begrenzt. Das Gebäude ist für eine Gesamtbelegung von weniger als 15 Personen ausgelegt, um nicht unter die Vorschriften für öffentlich zugängliche Einrichtungen (ERP) zu fallen.
* **Schlafen auf anderen Unterlagen verboten:** Zum Schlafen sind ausschließlich die fest installierten Schlafmöbel vorgesehen. Die Nutzung des Sofas oder von Zusatzausstattungen (Luftmatratzen usw.) zum Übernachten ist strengstens verboten.
* **Sicherheitseinrichtungen:** Es ist strengstens verboten, die **autonomen Rauchmelder (DAAF)** zu blockieren, abzudecken oder deren Batterien zu entfernen. Jede unzulässige Manipulation wird mit **150 €** in Rechnung gestellt und als Gefährdung anderer gemeldet.
* **Feuerlöscher:** Ein **6