WasserbeschrĂ€nkungen: Wir informieren Sie, dass es gemÀà der Gesetzesverordnung 1/2023 vom 28. Februar aufgrund der extremen DĂŒrre, die wir erleben, verboten ist, den Rasen von PrivatgrundstĂŒcken zu bewĂ€ssern. Es gibt auch EinschrĂ€nkungen bei der BefĂŒllung von SchwimmbĂ€dern und beim persönlichen Wasserverbrauch. Aufgrund dieser Ausnahme können wir weder den Zustand der GĂ€rten und SchwimmbĂ€der noch mögliche EinschrĂ€nkungen bei deren Nutzung garantieren. Wir entschuldigen uns fĂŒr etwaige Unannehmlichkeiten. RESOLUCIĂ ACC/747/2023, de 6 de març
DĂŒrresituation.
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, die von der Regierung von Katalonien (Generalitat de Catalunya) und/oder anderen zustĂ€ndigen öffentlichen Verwaltungen beschlossenen MaĂnahmen zur BewĂ€ltigung von Wasserknappheit in ihrem Gebiet einzuhalten. In Ăbereinstimmung mit den Vorschriften können Leistungen, die nicht normal erbracht werden können, beeintrĂ€chtigt werden, ohne dass dies zu irgendeiner Art von EntschĂ€digung fĂŒhrt