Eltern oder Erziehungsberechtigte, die mit Kindern unter 18 Jahren reisen, mĆ¼ssen beim Check-in die Geburtsurkunde und einen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass) des Kindes vorlegen. FĆ¼r Reisen aus dem Ausland nach Brasilien gilt: Reist nur ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter mit dem Kind, muss dieser ā neben der Geburtsurkunde und dem Lichtbildausweis des Kindes ā eine notariell beglaubigte und vom anderen Elternteil unterzeichnete EinverstƤndniserklƤrung hinsichtlich der Reise vorlegen. Sollte der Elternteil oder Erziehungsberechtigte seine Einwilligung nicht geben wollen oder kƶnnen, ist eine richterliche Genehmigung erforderlich. Besuchern, die mit Kindern nach Brasilien reisen mƶchten, werden gebeten, sich vor Antritt der Reise mit einem brasilianischen Konsulat in Verbindung zu setzen, um weitere Informationen einzuholen.