Unsere große und gemütliche Nichtraucher Mansardenferienwohnung mit 75m2 Wohnfläche bietet Platz für 2 Personen. Die Wohnung besteht aus einer vollausgestatteten Küche, die Küchenausstattung umfasst: Gewürze, Mixer, Kaffeemaschine, Teller, Toaster, Spülmittel, Bügeleisen + Brett, Tassen, Staubsauger, Besteck, Küchentücher, Soda Club, Kochutensilien, Küchenrolle, 4-Plattenherd, Backofen, Gefrierfach, Geschirrspülmaschine, Kochfeld, Kochzeile, Kühl-/Gefrierschrank und Mikrowelle. Das geräumige Badezimmer verfügt über eine Dusche und ein WC. Zum Reinigen Ihrer Kleidung stehen eine Waschmaschine im Badezimmer zur Verfügung. Das zusammenhängenden Wohn-, Ess-und Schlafzimmer mit einem Boxspringbett (2,00m x 1,80m) lädt zum Verweilen ein. Von der Wohnung aus haben Sie Zugang zu einem großen überdachten 16 m2 Balkon mit Doppelliege (1,90m x 1,70m) und Tisch mit 4 Stühlen. In der Ferienwohnung steht Ihnen ein Kaminofen mit Feuerholz zur Verfügung. Das WLAN und den Parkplatz vor dem Haus können Sie kostenfrei nutzen. Sonstiges steht Ihnen zur Verfügung: Seife, Toilettenpapier, Waschpulver, Wäscheständer, Bügelbrett und Bügeleisen, Waschbecken mit Unter- und Oberschrank und eine Wäschebox. Die Bezahlung erfolgt in bar vor Ort oder vorab per Überweisung. Eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises kann jederzeit nach Buchung berechnet werden. Die Anreise ist von 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr möglich. Die Abreise ist bis 12.00 Uhr möglich. Die Schlüsselübergabe erfolgt persönlich vor Ort. Haustiere sind nicht erlaubt. Das Grillen auf dem Balkon ist nicht erlaubt. Auf Anfrage steht ein Zustellbett (Luftbett 2,00m x 1,52m x 0,46m), das über eine eingebaute elektrische Luftpumpe aufgeblasen wird, zur Verfügung. Eine Kurtaxe in Höhe von 0,90 Euro ab 16 Jahre pro Person/Nacht wird vor Ort separat berechnet. (bis 15 Jahre sind die Gäste frei). Personen, die aus beruflichen/geschäftlichen Gründen hier übernachten, müssen keinen Kurbeitrag entrichten. Kurbeitragsfrei sind auch: -Behinderte (Ausweiskopie anfertigen) mit einem Grad der Behinderung von 100%.-die Begleitpersonen von Behinderten (Ausweiskopie anfertigen), wenn diese das Merkzeichen "B" im Ausweis haben. (Hier ist der Grad der Behinderung nicht maßgebend.)