Traumhaftes Ferienhaus (rechte Doppelhaushälfte) an der Nordsee. Wenige Meter vom Meer und Strand entfernt. Idealer Ausgangspunkt. Viele Extras inklusive.
"Ankommen und sich wohlfühlen", Ideal für Familien bis 4 Personen.
Mit eigenem eingezäunten Garten, Sonnenterrasse mit Strandkorb.
Das Ferienhaus ist mit allem Notwendigen und darüber hinaus, bestens ausgestattet.
Zusätzlich stehen Ihnen hauseigene Fahrräder zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.
Sie wohnen auf einer Nordseehalbinsel im Kurgebiet.
Genießen Sie traumhafte, abwechslungsreiche Tage am abwechslungsreichen Wattenmeer im Naturschutzgebiet.
Bettwäsche- und Handtücherpaket können optional geben eine Gebühr von 25 € pro Person dazu gebucht werden. Bitte nach Buchung bei Vermieter separat anmelden und zu bezahlen.
Kurabgabe:
Die Kurabgabe wird im Zeitraum vom 01. März – 31. Oktober verpflichtend zusätzlich erhoben und an die Gemeinde weitergeleitet. Und ist für den Vermieter nur ein durchlaufender Posten.
Stand: 2023
01. März - 30. April + 01. - 30. Oktober
=> 1,70 € pro Tag / pro Erwachsener
und
01. Mai - 30. September
=> 2,50 € pro Tag / pro Erwachsener
01. November - 28.02.
=> Kostenfrei
=> Kinder unter 18 Jahre sind Kostenfrei.
=> Schwerbehinderten Ausweis - Ermäßigungen bis zu 50 %.
Nähere Informationen hierzu unter:
https://www.friedrichskoog.de/info-service/kurabgabe-gaestekarte/
Die Gebühr wird nach Buchung entsprechend vom Mieter angefordert.
Eine Schlüsselherausgabe erfolgt erst, wenn die Gebühr vor Anreise vom Mieter
überwiesen wurde.
KEINE Tiere erlaubt.
WICHTIG: Aufgrund des Deichschutzes werden ab Ende Herbst 2023 bis voraussichtlich Ende 2025 Bauarbeiten am Strand und in der Kuranlage vorgenommen. Es kann hierzu zu Beeinträchtigungen und Sperrungen kommen. Genauen Ablauf, Zeitplan, Alternativen, Strandsperrungen, Angebote etc. finden Sie auf:
https://friedrichskoog-auf-neuen-wegen.de/
Bitte informieren Sie sich vor Buchung und vor Anreise darüber.
Entschädigungs- und Regressansprüche wegen eventuellen Beeinträchtigungen, die durch die Bauarbeiten entstehen könnten, können nicht beim Vermieter geltend gemacht. werden.