"Charvin Nr. 5" ist eine 54 m² große Ferienwohnung für 6 Personen mit Süd-Ost-Ausrichtung im Erdgeschoss einer Residenz mit 5 Wohnungen. Sie bietet Ihnen allen nötigen Komfort für einen angenehmen Aufenthalt. Ihre Kinder können sich im Garten, der mit der Residenz geteilt wird, mit Spielen im Freien vergnügen. Geografische Lage der Ferienwohnung: - 900 m vom Zentrum von Grand-Bornand Village - 400 m von den Skipisten - 20 m von den Langlaufloipen - 50 m von der Haltestelle des kostenlosen Shuttles - 1000 m vom Busbahnhof. Haustiere sind nicht erlaubt. Parken ist im Freien möglich. Reinigung muss durchgeführt oder reserviert werden. Keine Vermietung von Bettwäsche und Handtüchern. Kinderbett und Hochstuhl können auf Anfrage bei der örtlichen Agentur ausgeliehen werden. Ankunft ab 16:00 Uhr - Abreise vor 10:00 Uhr. Sie werden von der örtlichen Agentur bezüglich der Zahlung der obligatorischen Kurtaxe und der Reservierung des Reinigungsservices kontaktiert. * *Buchung 7 Tage vor Ihrer Ankunft und je nach Verfügbarkeit. Küche: Kochnische Küchenausstattung: 4 Kochplatten, Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler, 160-Liter-Kühlschrank: Wohnzimmer: 20 m², 1 Schlafsofa für 2 Personen Schlafzimmer 1: 10,73 m², 1 Bett(en) für 2 Personen, Ostausrichtung, Bergblick, 1 Fenster oder Fenstertür(en) Schlafzimmer 2: 10,42 m², 3 Bett(en) für 1 Person, Südausrichtung, 1 Fenster oder Fenstertür(en), Blick auf den Innenhof Badezimmer: 1 Badezimmer mit 1 Badewanne, mindestens 1 Badewanne WC: 1 separates WC Standort: Le Grand-Bornand Village
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.