Das Haus liegt zwischen Santa Margalida (Nordmallorca) und Can Picafort. Es ist ideal fĂŒr diejenigen, die die Ruhe genieĂen wollen - dank seiner lĂ€ndlichen Lage, nur 6 km vom Meer entfernt. Vernissa ist ein mallorquinisches Haus mit einem Swimmingpool und einen privaten Garten, umgeben von BĂ€umen und StrĂ€uchern willkommenen Schatten bieten.
Verteilung
Das Haus hat zwei Stockwerke. Im Erdgeschoss befindet sich ein Wohnzimmer mit Sat-TV, ein Esszimmer mit einem schönen Holztisch fĂŒr 12 Personen, eine voll ausgestattete KĂŒche mit GeschirrspĂŒler, ein Bad und ein Schlafzimmer mit einem Doppelbett.
Auf der ersten Etage befinden sich 2 Schlafzimmer, eines mit zwei Betten und das andere mit einem Doppelbett und ein Badezimmer. Eine KĂŒche, ein Holzofen und ein Grill. Hier können Sie im Freien speisen.
Rund um den Pool finden Sie LiegestĂŒhle, einen Sonnenschirm, StĂŒhle und einen Tisch.
Komfort und Dienstleistungen
Internet WiFi, Waschmaschine, BĂŒgeleisen, Mikrowelle, GeschirrspĂŒler, Toaster, Sat-TV. Die Unterkunft verfĂŒgt ĂŒber BettwĂ€sche und HandtĂŒcher.
Hinweis 1. Die Endreinigungskosten sind im Mietpreis enthalten. Dieser Umstand entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, sich um das Eigentum zu kĂŒmmern. Nichts wird aus der Kaution genommen werden, wĂ€hrend die Nutzung des Hauses angemessen ist.
Hinweis 2. In den UnterkĂŒnften, in denen ein Zustellbett möglich ist und die immer der VerfĂŒgbarkeit unterliegen, werden ⏠15 pro Person und Tag berechnet.
Hinweis 3. Der Check-out aus der Unterkunft ist um 10:00 Uhr. Wenn ein spĂ€terer Check-out möglich ist, was immer vorbehaltlich der VerfĂŒgbarkeit ist, betragen die Kosten 90 ⏠bis 13:00 Uhr und 160 ⏠bis 16:00 Uhr.
Hinweis 4. Der Eintritt in die Unterkunft ist mit unserem Agenturpersonal bis 22 Uhr kostenlos, danach kostet es 30 ⏠(von 22 bis 24 Uhr) bzw. 50 ⏠(nach 24 Uhr). Es besteht auch die Möglichkeit eines kostenlosen Self-Check-ins mit persönlicher BegrĂŒĂung am nĂ€chsten Tag.
Hinweis 5. Auf den Balearen sind alle Hotels/TouristenunterkĂŒnfte verpflichtet, von GĂ€sten ĂŒber 16 Jahren alt die Kurtaxe zu erheben, die dann an die örtlichen Behörden abgefĂŒhrt wird.