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Hinweise fĂŒr EigentĂŒmer und Agenturen zur Nutzung von Rabatt- oder anderen Sparangebotsmitteilungen

Falls Sie eine Rabatt- oder Sparangebotsmitteilung oder eine andere Werbemitteilung in den „Freitext-Eintrag“ Ihres Inserats aufnehmen, mĂŒssen Sie dafĂŒr sorgen, dass diese Mitteilungen alle geltenden Gesetze, einschließlich zu Verbraucherschutz und Werbung, erfĂŒllen. Beachten Sie bitte insbesondere die folgenden allgemeinen Hinweise:
  1. Eine Rabatt- oder andere Sparangebotsmitteilung, die Sie in den „Freitext-Eintrag“ aufnehmen, darf nicht irrefĂŒhrend sein und muss immer korrekt, leicht verstĂ€ndlich und eindeutig sein und sich auf einen echten Rabatt beziehen.
  2. Rabatte oder Sparangebote, die Urlaubern in Ihrem Inserat mitgeteilt werden, mĂŒssen den Urlaubern, die die Unterkunft buchen, tatsĂ€chlich zur VerfĂŒgung gestellt werden.
  3. Falls mit einem ermĂ€ĂŸigten Preis geworben wird, dieser aber nur zu bestimmten festgelegten Buchungsterminen oder unter bestimmten anderen Bedingungen, z. B. bei einer bestimmten Aufenthaltsdauer, erhĂ€ltlich ist, muss dies eindeutig aus der Mitteilung hervorgehen.
  4. Rabatte oder Sparangebote sollten auf einem nicht ermĂ€ĂŸigten Referenzpreis basieren, welcher ein Standardpreis ist, zu dem die inserierte Unterkunft ansonsten wirklich buchbar wĂ€re. Dies bedeutet, dass die Unterkunft fĂŒr die Dauer eines rechtlich ausreichenden Zeitraums zu diesem Referenzpreis inseriert gewesen sein muss. Beispielsweise sollten Sie einen Nebensaisonpreis (z. B. fĂŒr eine Buchung im Februar) fĂŒr eine Strandunterkunft nicht als Rabatt im Vergleich zum Hochsaisonpreis fĂŒr die Unterkunft im Sommer (z. B. fĂŒr August) inserieren. Der Grund dafĂŒr ist, dass der Preis im August wahrscheinlich nie fĂŒr eine Nebensaisonbuchung dieser Unterkunft im Februar gilt.
  5. Einzelheiten darĂŒber, worauf sich der Standardpreis bezieht, mĂŒssen den Urlaubern mitgeteilt werden (z. B. „der Standardpreis ist der allgemein geltende Preis fĂŒr diese Unterkunft fĂŒr diese Zeit des Jahres“). Die ErlĂ€uterung muss im „Freitext-Eintrag“ deutlich sichtbar angegeben sein.
  6. Falls Sie ein zeitlich befristetes Rabattangebot (z. B. ein „72 Stunden geltendes Angebot“ oder einen Rabatt fĂŒr neue Angebote") inserieren, darf der Rabatt fĂŒr die von Ihnen inserierte Unterkunft nur fĂŒr diesen Zeitraum zur VerfĂŒgung stehen. Nach Ablauf des Aktionsangenbots sollte wieder der Standardpreis fĂŒr ainen angemessenen Zeitraum gelten, den Sie fĂŒr die Unterkunft festgelegt haben.
Beachten Sie bitte, dass die vorstehenden AusfĂŒhrungen Ihnen lediglich einige allgemeine Hinweise zu Ihren rechtlichen Verpflichtungen geben sollen und keine rechtliche Beratung darstellen. Es ist und bleibt Ihre Verantwortung, sicherzustellen, dass alle Aspekte Ihrer Inserate (einschließlich, aber nicht beschrĂ€nkt auf die Festlegung der Preise sowie Rabatt- und Sparangebotsmitteilungen) alle geltenden Gesetze, einschließlich zu Verbraucherschutz und Werbung, erfĂŒllen.
Beachten Sie bitte, dass Sie, wie in den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen festgelegt, verpflichtet sein können, HomeAway fĂŒr Bußgelder, Schadensersatz, Kosten, Verluste, Verbindlichkeiten, GebĂŒhren, Strafen und Aufwendungen zu entschĂ€digen, die HomeAway infolge von VerstĂ¶ĂŸen gegen geltende Gesetze, Verordnungen oder Regelungen in Bezug auf Rabatt-, Sparangebots-, andere Werbe- und/oder Referenzpreismitteilungen, die Sie in Ihren Inseraten auf der HomeAway-Plattform veröffentlichen, entstehen.
GemĂ€ĂŸ den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen behĂ€lt sich HomeAway das Recht vor, ein Inserat auszusetzen oder zu entfernen, wenn darauf hingewiesen wird, dass das Inserat gegen diese Hinweise und/oder geltende Gesetze, Verordnungen oder Regelungen bezĂŒglich Rabatt-, Sparangebots-, anderer Werbe- und/oder Referenzpreism