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Hinweise für Eigentümer und Agenturen zur Nutzung von Rabatt- oder anderen Sparangebotsmitteilungen

Falls Sie eine Rabatt- oder Sparangebotsmitteilung oder eine andere Werbemitteilung in den „Freitext-Eintrag“ Ihres Inserats aufnehmen, müssen Sie dafür sorgen, dass diese Mitteilungen alle geltenden Gesetze, einschließlich zu Verbraucherschutz und Werbung, erfüllen. Beachten Sie bitte insbesondere die folgenden allgemeinen Hinweise:
  1. Eine Rabatt- oder andere Sparangebotsmitteilung, die Sie in den „Freitext-Eintrag“ aufnehmen, darf nicht irreführend sein und muss immer korrekt, leicht verständlich und eindeutig sein und sich auf einen echten Rabatt beziehen.
  2. Rabatte oder Sparangebote, die Urlaubern in Ihrem Inserat mitgeteilt werden, müssen den Urlaubern, die die Unterkunft buchen, tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
  3. Falls mit einem ermäßigten Preis geworben wird, dieser aber nur zu bestimmten festgelegten Buchungsterminen oder unter bestimmten anderen Bedingungen, z. B. bei einer bestimmten Aufenthaltsdauer, erhältlich ist, muss dies eindeutig aus der Mitteilung hervorgehen.
  4. Rabatte oder Sparangebote sollten auf einem nicht ermäßigten Referenzpreis basieren, welcher ein Standardpreis ist, zu dem die inserierte Unterkunft ansonsten wirklich buchbar wäre. Dies bedeutet, dass die Unterkunft für die Dauer eines rechtlich ausreichenden Zeitraums zu diesem Referenzpreis inseriert gewesen sein muss. Beispielsweise sollten Sie einen Nebensaisonpreis (z. B. für eine Buchung im Februar) für eine Strandunterkunft nicht als Rabatt im Vergleich zum Hochsaisonpreis für die Unterkunft im Sommer (z. B. für August) inserieren. Der Grund dafür ist, dass der Preis im August wahrscheinlich nie für eine Nebensaisonbuchung dieser Unterkunft im Februar gilt.
  5. Einzelheiten darüber, worauf sich der Standardpreis bezieht, müssen den Urlaubern mitgeteilt werden (z. B. „der Standardpreis ist der allgemein geltende Preis für diese Unterkunft für diese Zeit des Jahres“). Die Erläuterung muss im „Freitext-Eintrag“ deutlich sichtbar angegeben sein.
  6. Falls Sie ein zeitlich befristetes Rabattangebot (z. B. ein „72 Stunden geltendes Angebot“ oder einen Rabatt für neue Angebote") inserieren, darf der Rabatt für die von Ihnen inserierte Unterkunft nur für diesen Zeitraum zur Verfügung stehen. Nach Ablauf des Aktionsangenbots sollte wieder der Standardpreis für ainen angemessenen Zeitraum gelten, den Sie für die Unterkunft festgelegt haben.
Beachten Sie bitte, dass die vorstehenden Ausführungen Ihnen lediglich einige allgemeine Hinweise zu Ihren rechtlichen Verpflichtungen geben sollen und keine rechtliche Beratung darstellen. Es ist und bleibt Ihre Verantwortung, sicherzustellen, dass alle Aspekte Ihrer Inserate (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Festlegung der Preise sowie Rabatt- und Sparangebotsmitteilungen) alle geltenden Gesetze, einschließlich zu Verbraucherschutz und Werbung, erfüllen.
Beachten Sie bitte, dass Sie, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, verpflichtet sein können, HomeAway für Bußgelder, Schadensersatz, Kosten, Verluste, Verbindlichkeiten, Gebühren, Strafen und Aufwendungen zu entschädigen, die HomeAway infolge von Verstößen gegen geltende Gesetze, Verordnungen oder Regelungen in Bezug auf Rabatt-, Sparangebots-, andere Werbe- und/oder Referenzpreismitteilungen, die Sie in Ihren Inseraten auf der HomeAway-Plattform veröffentlichen, entstehen.
Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich HomeAway das Recht vor, ein Inserat auszusetzen oder zu entfernen, wenn darauf hingewiesen wird, dass das Inserat gegen diese Hinweise und/oder geltende Gesetze, Verordnungen oder Regelungen bezüglich Rabatt-, Sparangebots-, anderer Werbe- und/oder Referenzpreism