âLittle starâ â Apartment fĂŒr 2â4 Personen, ca. 43mÂČ
Das Apartment gliedert sich in folgende RĂ€ume: Vorzimmer, Bad inklusive WC, Doppelschlafzimmer, groĂem Wohnzimmer mit einem ausziehbarem Sofa, KĂŒche, Skistall und eigener vollkommen ĂŒberdachter Terrasse mit Gartenmöbel. In der komplett ausgestatteten KĂŒche befinden sich ein GeschirrspĂŒler, eine Kaffemaschine, ein Toaster sowie eine Mikrowelle. Weiteres stehen Ihnen in jeder Wohnung Kabel TV und Radio zur VerfĂŒgung. In jedem Apartment können wir Ihnen WLAN zur VerfĂŒgung stellen.
Liebe GĂ€ste,
willkommen bei Familie Tröster in Bad Kleinkirchheim. Lassen Sie Ihr Auto bei uns am Parkplatz stehen und erkunden den Ort mit den Thermen, Konditoreien, Restaurants und Bars einfach und gemĂŒtlich zu fuĂ, oder schwingen sich aufs Rad / nehmen die Wanderschuhe / Laufschuhe und erklimmen den ersten Anstieg um mit einem wunderschönen Ausblick auf die Nockberge belohnt zu werden. Von hier aus können Sie herrliche AusflĂŒge an die KĂ€rntner Seen, Berge, StĂ€dte und Musen machen.
Wo ist die Skipiste? Am Morgen nehmen Sie die Ski und gehen ĂŒber einen kurzen Waldweg zur Maibrunnpiste. Von hier steht Ihnen das gesamte Skigebiet Bad Kleinkirchheim & St. Oswald offen. Am Abend schwingen Sie direkt von der Piste bis zur Ihrer AppartementtĂŒre.
Unsere separat begehbaren Appartements sind modern ausgestattet und bieten Raum fĂŒr die gesamte Familie. Sie haben die Wahl zwischen little star Apartments (Typ A - fĂŒr 2-4 Personen), family Apartments (Typ B - fĂŒr 3-6 Personen) und comfort Apartments (Typ C - fĂŒr 4 - 6 Personen). Jedes unserer Apartments verfĂŒgt ĂŒber eine ĂŒberdachte Terrasse. Einige Highlights unserer Appartements sind sicher der wunderbare Blick auf Bad Kleinkirchheim, der eigene Skistall, Radstall, MĂŒnzwasch- und Trockenmaschine, GeschirrspĂŒler, SAT TV etc. Auf Wunsch können wir Ihnen WLAN in jedem Apartment anbieten.
Wir sind ein Partnerbetrieb der Bergbahnen Bad Kleinkirchheim, sodass wir Ihnen im Winter vergĂŒnstige Kinderskikarten anbieten können. Weiteres sind wir Skithermenpartner fĂŒr den Sonnenschilauf im MĂ€rz. Im Sommer und Winter bieten wir mit der Bad Kleinkirchheim Card ein Spezialangebot fĂŒr unsere GĂ€ste mit viele Attraktionen in und um Bad Kleinkirchheim herum.
Wir freuen uns auf Ihr kommen herzlichst Familie Tröster
Kosten vor Ort: ALLGEMEINE GESCHĂFTSBEDINGUNGEN DER APPARTEMENT-VERMIETUNG BACH BAD KLEINKIRCHHEIM GmbH. FĂR DIE FERIENHĂUSER TRĂSTER BAD KLEINKIRCHHEIM  Fassung vom 01.06.2015 InhaltsĂŒbersicht  ⹠1 Begriffsdefinitionen ............................................................................................................. 2 âą 2 Vertragsabschluss â Anzahlung ........................................................................................... 2 âą 3 Beginn und Ende der Beherbergung .................................................................................... 2 âą 4 RĂŒcktritt vom Beherbergungsvertrag â StornogebĂŒhr ......................................................... 2 âą 5 Beistellung einer Ersatzunterkunft ....................................................................................... 2 âą 6 Rechte des Vertragspartners.................................................................................................. 3 âą 7 Pflichten des Vertragspartners .............................................................................................. 3 âą 8 Rechte des Beherbergers ....................................................................................................... 3 âą 9 Pflichten des Beherbergers..................................................................................................... 3 âą 10 Haftung des Beherbergers fĂŒr SchĂ€den an eingebrachten Sachen ...................................... 3 âą 11 Tierhaltung .......................................................................................................................... 3 âą 12 VerlĂ€ngerung der Beherbergung ......................................................................................... 3 âą 13 Beendigung des Beherbergungsvertrages â Vorzeitige Auflösung..................................... 4 âą 14 Erkrankung oder Tod des Gastes im Beherbergungsvertrag............................................... 4 âą 15 ErfĂŒllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl..................................................................... 5 âą 16 Sonstiges.............................................................................................................................. 5 HausordungâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠâŠ.. 6  ⹠1 Begriffsdefinitionen 1.1 Begriffsdefinitionen: âBeherbergerâ: Ist eine juristische Person, die GĂ€ste gegen Entgelt beherbergt. âGastâ: Ist eine natĂŒrliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B. Familienmitglieder, Freunde etc). âVertragspartnerâ: Ist eine natĂŒrliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder fĂŒr einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschlieĂt. âKonsumentâ und âUnternehmerâ: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen. âBeherbergungsvertragâ: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge nĂ€her geregelt wird.  ⹠2 Vertragsabschluss â Anzahlung 2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische ErklĂ€rungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, fĂŒr die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen UmstĂ€nden abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen GeschĂ€ftszeiten des Beherbergers erfolgt. 2.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschlieĂen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung von 35% des Appartementpreises leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mĂŒndlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. ErklĂ€rt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mĂŒndlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit dem Eingang der Anzahlung des Vertragspartners auf dem Bankkonto des Beherberger zustande. 2.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spĂ€testens 7 Tage (einlangend beim Beherberger) nach Buchung zu bezahlen. Die Kosten fĂŒr die Geldtransaktion (z.B. Ăberweisungsspesen) trĂ€gt der Vertragspartner. 2.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.  ⹠3 Beginn und Ende der Beherbergung 3.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten RĂ€ume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Tages (âAnkunftstagâ) zu beziehen. 3.2 Die gemieteten RĂ€ume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 09.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten RĂ€ume nicht fristgerecht freigemacht sind.  ⹠4 RĂŒcktritt vom Beherbergungsvertrag â StornogebĂŒhr RĂŒcktritt durch den Beherberger 4.1 Wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurĂŒcktreten. 4.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein spĂ€terer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. 4.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die RĂ€umlichkeiten bis spĂ€testens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. 4.4 Bis spĂ€testens 45 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten GrĂŒnden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige ErklĂ€rung aufgelöst werden.  RĂŒcktritt durch den Vertragspartner â StornogebĂŒhr 4.5 Bis spĂ€testens 45 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer StornogebĂŒhr durch einseitige ErklĂ€rung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. Es fĂ€llt lediglich eine BearbeitungsgebĂŒhr von âŹ15,-- an, welche von der Anzahlung einbehalten wird. 4.6 AuĂerhalb des im § 4.5. festgelegten Zeitraums ist ein RĂŒcktritt durch einseitige ErklĂ€rung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender StornogebĂŒhren möglich:  - ab 45 Tage vor dem Ankunftstag 20 % vom gesamten Arrangementpreis; - ab 30 Tage vor dem Ankunftstag 35 % vom gesamten Arrangementpreis; - ab 14 Tage vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis; - ab 7 Tage vor dem Ankunftstag 100 % vom gesamten Arrangementpreis;  ⹠5 Beistellung einer Ersatzunterkunft 5.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw. den GĂ€sten eine adĂ€quate Ersatzunterkunft (gleicher QualitĂ€t) zur VerfĂŒgung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfĂŒgig und sachlich gerechtfertigt ist. 5.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die RĂ€ume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte GĂ€ste ihren Aufenthalt verlĂ€ngern, eine Ăberbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche MaĂnahmen diesen Schritt bedingen. 5.3 AllfĂ€llige Mehraufwendungen fĂŒr das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.  ⹠6 Rechte des Vertragspartners 6.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den ĂŒblichen Gebrauch der gemieteten RĂ€ume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die ĂŒblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den GĂ€sten zur BenĂŒtzung zugĂ€nglich sind, und auf die ĂŒbliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemÀà der Hausordnung auszuĂŒben.  ⹠7 Pflichten des Vertragspartners 7.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spĂ€testens zum Zeitpunkt...