LQ155 ist eine weitläufige Wohnanlage mit zwei Schlafzimmern und zwei Bädern. Sie befindet sich am 10. Loch in Richtung Norden und bietet einen malerischen Blick auf die Santa Rosa Mountains und kilometerlange, üppige Landschaft, die nur ein Golfplatz bieten kann. Es hat alle Vorzüge eines traditionellen Hauses mit den Fortschritten des zeitgenössischen Lebens. Genießen Sie Gewölbedecken im Innenbereich und den freien Blick von der hinteren Terrasse, gepaart mit Flachbildfernsehern und Travertinfliesen. Dieses Haus bietet nur das Beste. Der Wohnbereich beherbergt zwei Ledersofas mit einem Ledersessel und einem drehbaren 55-Zoll-Flachbildfernseher. Eine eingebaute Wet-Bar wird Ihre Gäste begeistern und die dreiteilige Glasschiebetür ermöglicht es Ihnen, die natürliche Schönheit von La Quinta direkt ins Haus zu bringen. Genießen Sie Ihre Mahlzeiten auf dem Glas-Esstisch für sechs Personen in Verbindung mit Ledersesseln für eine gepflegte Atmosphäre. Genießen Sie es, saftige Gerichte durch die Küchenöffnung in den Essbereich zu leiten. In der geräumigen Küche des Küchenchefs finden Sie Küchenschränke mit Küchengeräten aus Edelstahl, die eine Atmosphäre schaffen, die jeder Küchenchef zu schätzen weiß. Die Küchenecke bietet Platz für zwei Personen und ist ideal, damit die Kinder sich während der Zubereitung des Essens einfärben können. Die Master Suite bietet ein Kingsize-Bett auf Holzboden. Genießen Sie einen Filmabend im Bett mit einem drehbaren 43-Zoll-Flachbildfernseher. Die Master-Toilette ist unvergleichlich; Die offene ebenerdige Dusche mit zwei Duschköpfen ist ein Traum, gepaart mit einer Badewanne, die den Alltagsstress vor dem Urlaub beseitigt. Die Gästesuite bietet ein erhöhtes Queensize-Bett und einen 32-Zoll-Flachbildfernseher. Genießen Sie iPod-Docking-Uhren in beiden Zimmern. Mit all den Annehmlichkeiten, die diese Wohnung bietet, ist sie vielleicht genau das, was Sie sich erhofft haben. Buchen Sie jetzt und machen Sie sich bereit für den Urlaub der Entspannung.
Dieses Haus erfordert eine Mietdauer von 31 Tagen gemäß den Regeln des Gemeindeverbands.