Die nahezu 100 Jahre alte Finca 'Es Rafal' ist ein im inseltypischen Stil liebevoll restauriertes Natursteinhaus mit Pool u. separatem GĂ€stehaus. Es liegt nur drei Autominuten entfernt vom dem Ort MontuĂŻri, einem kleinen typisch mallorquinischem Dorf auf einer leichten Anhöhe inmitten eines 8000 mÂČ gr. GrundstĂŒcks mit einem herrlichen Blick auf die Landschaft. Das Haupthaus verfĂŒgt ĂŒber 2 Schlafzimmer, einen groĂzĂŒgig geschnittenen, ca. 50 mÂČ groĂen Wohn- u. Essbereich, eine voll ausgestattete KĂŒche sowie ein Badezimmer. Eine gute WLAN-Verbindung ist auch vorhanden.
Vor dem Haupthaus sowie im Bereich des Pools (7 x 3m) laden zwei nach SĂŒden ausgerichtete Sonnenterrassen zum Verweilen ein. Der Pool ist neu renoviert u. jetzt chlorfrei - auf Salzwasserbasis umgestellt. In dem mediterran angelegten Garten befindet sich ein GĂ€stehaus mit einem Wohnschlafzimmer mit offenem Kamin sowie einem Ankleide- u. einem Badezimmer. Durch die zentrale Lage ist die Finca der ideale Ausgangspunkt zur Erkundung der gesamten Insel.
Die Kosten fĂŒr die Endreinigung betrĂ€gt bis 4 Personen Euro 125,--; ab 5 Personen Euro 160,--; bei Nutzung beider HĂ€user Euro 160,-- (Dies ist in Wintermonaten nicht möglich). Aufgrund der gestiegenen Strom und Gaspreisen kommt im Winter pro Woche ein Energiezuschlag in Höhe von ⏠70,-- hinzu. Seit 1. Juli 2019 erhebt die Balearenregierung eine Ăkosteuer von 2,-- Euro pro Person und Nacht ab 16 Jahren.
Dieser Betrag ist vor Ort bei SchlĂŒsselĂŒbergabe zu entrichten.
Hausbenutzung: Der Mieter versichert, wĂ€hrend seiner Anwesenheit und Mietdauer die Immobilie pfleglich zu behandeln und den Vermieter bzw. den Verwalter vor Ort umgehend zu informieren, wenn SchĂ€den am Objekt oder Mobiliar entstanden sind. SchĂ€den, die der Mieter selbst schuldhaft verursacht hat, werden in Rechnung gestellt. In den Somermonaten Juni bis August ist aus organisatorischen GrĂŒnden eine Anreise nur am Freitag oder Samstag möglich. In den Monaten Dezember bis Februar kann das GĂ€stehaus nicht gebucht werden, da keine Heizung vorhanden ist.
Poolbenutzung: Der Mieter verpflichtet sich, fĂŒr den angemieteten Zeitraum die Aufsicht fĂŒr die Benutzung des Pools selbst zu ĂŒbernehmen und bestĂ€tigt mit der Buchung, dass der Vermieter von jeglicher Haftung entbunden ist. Wir danken fĂŒr Ihr VerstĂ€ndnis.
Kinderaufsicht: Bei Anreise mit Kindern verpflichten sich die Eltern bzw. die Aufsichtspersonen die volle Haftung zu ĂŒbernehmen und Ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.