Wunderschöne, 3 Zimmerwohnung, ca. 95 m2, im Erdgeschoss eines zweistöckigen Wohnhauses ,(50 Meter zum See), separater Eingang, verfĂŒgt ĂŒber Seesicht, 2 AutostellplĂ€tze, groĂer Gartenbereich. Die Wohnung zeichnet sich durch eine moderne Inneneinrichtung aus. In Kombination mit der im ursprĂŒnglichen Zustand belassenen, ca. 700 Jahre alte Decke im Hauptraum der Wohnung, entsteht ein ganz besonderes Flair.
Innerhalb von 500 Meter sind ein Strandbad mit Kiosk, ein Hofladen, eine Metzgerei mit frischen Backwaren, eine Apotheke und zwei Restaurants, welche direkt am See liegen.
FĂŒr gröĂere EinkĂ€ufe gibt es im Nachbarort Ăhningen einen Lidl (3 km), Tankstelle und einen E-Bikeverleih mit Flohmarktartikeln.
Die Region ist bekannt und beliebt fĂŒr Rad-Wanderwege.
Im Umkreis von 100 Meter sind Schiffsanlegestelle fĂŒr Kursschifffahrten, sowie ein Bootsverleih mit FĂŒhrungen.
Entfernungen ZĂŒrich / Konstanz, je ca. 40 Autominuten.
Am Wochenende 19. 07. - 21.7. und 26. - 28.7. finden die traditionelle Strandfeste statt, die ca. 50 Meter von der Wohnung entfern sind. In dieser Zeit kann die Seesicht etwas eingeschrÀnkt sein.
Die schweizer Grenze ist nur ca. 5 km entfernt. Die traditionelle Altstadt von Stein am Rhein ist Ă€uĂerst sehenswert und eignet sich hervorragend fĂŒr einen Tagesausflug. Im August findet das jĂ€hrliche Seenachtsfest in Konstanz statt. https://www.seenachtfest.de
Ca. 30 Autominuten entfernt befindet sich in Schaffhausen der Rheinfall.
Ca. 3 Gehminuten entfernt befindet sich eine Bushaltestelle.
Direkt im Dorf ist ein Taxiunternehmen angesiedelt.
Im Basispreis ist die Endreinigung bereits enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Ăhningen Kurtaxe erhebt. Die Kurtaxe betrĂ€gt je Person und Aufenthaltstag in der Hauptsaison 2,00 ⏠und in der Nebensaison 1,50 âŹ. Die Hauptsaison umfasst den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober, die Nebensaison den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. MĂ€rz und vom 1. November bis 31. Dezember. Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.
Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind von der Kurtaxe befreit. Der Betrag ist gesondert zu entrichten und wird an die Gemeinde vollstĂ€ndig abgefĂŒhrt.
HINWEIS : Mindestaufenthalt in der Nebensaison ( 1.11. - 31.03 ) - 4 Ăbernachtungen
Mindestaufenthalt in der Hauptsaison ( 1. 04.- 31.10). - 6 Ăbernachtungen