In erhöhter Lage mit makellosem Meerblick gelegen, ist diese hervorragend gestaltete Ferienvilla ideal für Urlauber, die Privatsphäre und eine hochwertige Unterkunft suchen.
Unterkunft
Das Wohnzimmer ist ideal, um sich nach einem Tag voller Erkundungen zu entspannen. Machen Sie es sich auf dem bequemen Sofa gemütlich und genießen Sie ein gutes Buch mit Blick auf den Pool oder nutzen Sie eines der großartigen Annehmlichkeiten wie einen Flachbildfernseher mit Kabelanschluss und WLAN. Die wunderschöne Küche ist bestens ausgestattet, um Ihre Lieblingsgerichte zuzubereiten. Genießen Sie Ihre Mahlzeit im Inneren oder grillen Sie draußen und speisen Sie unter dem Sternenhimmel auf der möblierten Terrasse.
Zusätzlich zu diesen hervorragenden Annehmlichkeiten verfügt das Haus über einen privaten Swimmingpool, der teilweise von einer möblierten Terrasse umgeben ist, mit einem Tisch für bis zu 8 Personen und einem ungestörten Blick auf den Atlantik.
Ein Haus mit zwei Etagen
Unteres Stockwerk
Großzügiges, offenes Wohn- und Esszimmer mit bequemen Sitzmöglichkeiten, Kabel-TV und WLAN. Esstisch für bis zu 8 Personen. Voll ausgestattete Küche. Große Türen führen auf eine vordere Terrasse mit Holzbelag – ideal zum Essen im Freien mit herrlichem Meerblick. Duschbad.
Oberes Stockwerk
Hauptschlafzimmer mit Doppelbett und großem Badezimmer en suite. Ein weiteres Schlafzimmer mit Doppelbett sowie ein Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten. Ein komplettes Duschbad wird von den beiden Schlafzimmern geteilt. Alle drei Schlafzimmer verfügen über große Glastüren, durch die man den einzigartigen Blick auf den Ozean genießen kann.
Außenbereich
Gepflegter, alter Garten, Sonnenterrasse mit Grill – perfekt zum Essen im Freien. Der private Pool hat eine unregelmäßige Form. Parkmöglichkeiten vorhanden.
Sehr leicht zu erreichen (nur 50 Autominuten vom internationalen Flughafen Porto entfernt), liegt diese Villa nur 4 km von den weißen Sandstränden von Caminha entfernt – einer charmanten, traditionellen portugiesischen Grenzstadt mit reicher Geschichte, in der mehrere Schlachten zwischen Portugal und Spanien stattfanden. Heute pflegt die Stadt viel freundlichere Beziehungen zu ihrem Nachbarn, und es gibt eine tägliche Fähre, die beide Ufer des Flusses verbindet. Auf einer kleinen Insel mitten im Flussmündungsgebiet befinden sich die Ruinen des Forts Ínsua, das im 15. Jahrhundert zur Verteidigung des Flusseingangs erbaut wurde.
Der Strand von Vila Praia de Âncora (nur 10 Minuten von der Villa entfernt) erstreckt sich vom Fischerhafen bis zur Mündung des Âncora-Flusses, der nach einem 15 Kilometer langen Verlauf durch die Hügel der Serra de Arga an der Küste ankommt – eine reizvolle Naturlandschaft, die sich gut zum Wandern eignet. Dieser weitläufige Strand wird von starken atlantischen Wellen getroffen und ist daher ideal zum Surfen. Die Stadt ist außerdem bekannt für ihre hervorragenden Meeresfrüchte- und Fischrestaurants.
Auf Wunsch sind zusätzliche Dienstleistungen verfügbar, darunter ein Chefkoch für traditionelle portugiesische Küche, Weinverkostungskurse, Masseur, Kosmetikerin, Organisation von geführten Touren zu nahegelegenen Sehenswürdigkeiten mit Stopps an typischen Orten sowie Wein- und Olivenölverkostung, Reiten, Golf, Wassersport usw.
KURTAXE DER GEMEINDE CAMINHA
Veröffentlicht im Diário da República, 2. Serie, Verordnung Nr. 848/2024, vom 5. August. Tritt am 6. September 2024 in Kraft.
WAS SIND DIE MODALITÄTEN?
Übernachtungstarif pro Person und pro Aufenthalt in jeder Art von Unterkunft in Ferienanlagen und lokalen Beherbergungsbetrieben in der Gemeinde Caminha.
WER ZAHLT?
Die Übernachtungssteuer ist pro Gast ab 16 Jahren und pro Übernachtung zu entrichten, und zwar für maximal sieben aufeinanderfolgende Übernachtungen pro Person und pro Aufenthalt in jeder Art von Beherbergungsbetrieben im Sinne von Artikel 4, die nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen als solche gelten und sich im Gemeindegebiet von Caminha befinden.
WER IST NICHT ZAHLUNGSPFLICHTIG?
a) Bürger, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
b) Behinderte Bürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 %, sofern sie einen entsprechenden Nachweis erbringen.
Sie müssen einen Nachweis über diesen Zustand erbringen;
c) Ehemalige Kombattanten oder die Witwe/der Witwer eines ehemaligen Kombattanten, die im Besitz eines Ausweises für ehemalige Kombattanten und/oder
Kämpfer und/oder Witwe oder Witwer eines ehemaligen Kämpfers gemäß dem Gesetz Nr. 46/2020 vom 20. August und der Ministerialverordnung Nr. 210/2020 vom 3. September;
d) Bürger, deren Aufenthalt durch eine Vertreibung oder eine Situation mit
Vertreibung in ähnlichen Situationen, die ordnungsgemäß nachgewiesen werden;
e) Bürger, die vorübergehend von staatlichen und/oder kommunalen öffentlichen Sozialeinrichtungen in Beherbergungsbetrieben untergebracht sind.
e) Bürger, die vorübergehend von staatlichen und/oder kommunalen Organisationen in sozialen oder touristischen Unterkünften untergebracht werden;
f) Bürger, die auf ausdrückliche Anordnung der Behörden aufgrund einer Erklärung des sozialen Notstands oder des Katastrophenschutzes untergebracht werden;
g) Bürger, die sich aufgrund von Konflikten und Vertreibung aus ihren Herkunftsländern vorübergehend in Portugal aufhalten, sofern die für den Asylantrag zuständigen Stellen dies ordnungsgemäß nachweisen;
h) Bürger, deren Aufenthalt auf eine Pilgerreise zurückzuführen ist, insbesondere nach Santiago de Compostela oder
Fátima, die durch einen Pilgerausweis/Pilgerpass/Dokument für die erste Nacht ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
KOMMUNALE KURTAXE
1,50 € in der Hochsaison: vom 1. Mai bis 30. September
1,00 € in der Nebensaison: vom 1. Oktober bis zum 30. April
WANN IST DIE KURTAXE ZU ENTRICHTEN?
Die Kurtaxe ist zu Beginn des Aufenthalts in einer einzigen Rate zu entrichten, und zwar mittels einer obligatorischen Rechnungsquittung, die auf den Namen der natürlichen oder juristischen Person ausgestellt ist, die die Buchung vorgenommen hat, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Kurtaxe nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.