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Kurzdarstellung zur Haftpflichtver­sicherung mit einer Deckungssumme von 1 Mio. $

Die Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 Mio. $

Die Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 Mio. $ (das „Programm”) bietet Eigentümern und Hausverwaltungen eine Haftpflicht-Erstversicherung gegen Ansprüche aus Unfällen mit Dritten, Körperverletzung oder Schäden am Eigentum Dritter, sofern sich der Vorfall während eines Aufenthalts ereignet, dessen Buchung online über die Kasse von HomeAway verarbeitet wurde.
Dabei bietet das Programm eine Versicherungsdeckung von bis zu 1 Mio. US-Dollar pro Objekt und Versicherungsfall auf Grundlage einer von der Generali Global Assistance ausgegebenen Versicherungspolice. Diese Gesellschaft ist Teil der multinationalen Generali Gruppe, die bereits vor über 185 Jahren gegründet wurde und heute in 60 Ländern über 76.000 Mitarbeiter beschäftigt.
Zur Teilnahme am Programm sind keine Zusatzkosten erforderlich. Allerdings sind nur Aufenthalte abgedeckt, die durch eine Buchung zustande gekommen sind, die online über die Kasse von HomeAway verarbeitet wurde. In einem Versicherungsfall werden die Leistungen mit jeglichen sonstigen greifenden Versicherungen, einschließlich Ihrer Eigenheimversicherung, abgestimmt.
Nachstehend finden Sie Angaben dazu, wie Sie im Rahmen des Programms Versicherungsfälle geltend machen können.

Teilnahmeberechtigung am Programm und Stichtage

Die aktuelle Laufzeit der dem Programm zugrundeliegenden Versicherung begann am 8. Mai 2017. Der Versicherungsschutz im Rahmen des Programms gilt für alle Übernachtungen, die am oder nach diesem Termin stattfinden, unabhängig vom An- oder Abreisetermin, sofern der Aufenthalt durch eine Buchung zustande gekommen ist, die online über die Kasse von HomeAway verarbeitet wurde.
Die Versicherungsgesellschaft hinter diesem Programm ist die Generali Global Assistance. Dabei fungiert die HomeAway als Versicherungs­nehmer, und die Eigentümer sowie Hausverwalter, die auf den Websites der HomeAway bzw. ihrer bevollmächtigten verbundenen Unternehmen aufgeführt sind, bilden gemäß der Definition in den Programmbedingungen die Versicherten (gemeinsam die „Versicherten“ genannt).

Teilnahmeberechtigung der Eigentümer/Objekteigentümer

Die Eigentümer haben dann Anspruch auf den Versicherungsschutz im Rahmen dieses Programms, wenn ihre Objekte auf einer der Websites von HomeAway oder ihrer bevollmächtigten verbundenen Unternehmen aufgeführt sind und wenn der Aufenthalt über eine Buchung zustande gekommen ist, die online über die Kasse von HomeAway verarbeitet wurde.

Teilnahmeberechtigung der Hausverwalter

Die Hausverwalter haben dann Anspruch auf den Versicherungsschutz im Rahmen dieses Programms, wenn die von ihnen verwalteten Objekte auf einer der Websites von HomeAway oder ihrer bevollmächtigten verbundenen Unternehmen aufgeführt sind und wenn der Aufenthalt über eine Buchung zustande gekommen sind, die online über die Kasse von HomeAway verarbeitet wurde.

Versicherte Objektarten

  • Objekte, die im Eigentum der Versicherten stehen oder von diesen kontrolliert werden
  • Objekte, die auf den Websites der HomeAway oder eines bevollmächtigten verbundenen Unternehmens der HomeAway aufgeführt sind
  • Objekte, die von einem dritten Reisenden gebucht oder bewohnt werden, dessen Aufenthalt durch eine Buchung zustande gekommen ist, die online über die Kasse von HomeAway verarbeitet wurde
Die Definition des Begriffs „Objekte” im Rahmen des Programms kann auch Wohnmobile, Airstream-Wohnwagen, Baumhäuser, Wasserfahrzeuge oder andere Unterbringungsmöglichkeiten umfassen, allerdings nur in dem Maße, in dem das Objekt ortsfest ist und für Wohnzwecke verwendet wird.

Versicherungsgrenzen

Es gilt eine Versicherungsgrenze in Höhe von 1 Mio. US-$ pro Versicherungsfall mit einer Gesamtdeckung von 1 Mio. $ pro Jahr und Objekt, das während der Vertragslaufzeit des Programms auf den Websites der HomeAway oder ihrer bevollmächtigten verbundenen Unternehmen aufgeführt ist.

Versicherte Kosten

Durch dieses Programm können Kosten in Form von Schadenersatz versichert werden, zu deren Zahlung der Versicherte gesetzlich verpflichtet ist, wenn es bei einem Gast zu einem Fall von Körperverletzung gekommen ist bzw. wenn sich Sachschäden am Eigentum Dritter ereignet haben. Sofern die Versicherung einen bestimmten Schadenfall übernimmt, sind durch die Deckungsgrenze in Höhe von 1 Mio. USD viele derjenigen Kosten abgedeckt, die bei der Untersuchung eines Anspruchs, einschließlich der ggf. erforderlichen Rechtsvertretung, anfallen.

Vertragsgebiet

Die Versicherung gilt weltweit, sofern folgendermaßen festgestellt wird, dass der Versicherte zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist:
  • in einem diesbezüglichen Gerichtsverfahren, das in einem Gebiet angestrengt wird, in dem wir nicht durch etwaige Sanktionen und Handelsembargos an der Geschäftstätigkeit gehindert sind, einschließlich jener, die vom Amt für Kontrolle von Auslandsvermögen des Finanzministeriums der USA auferlegt werden, bzw.
  • in einem Vergleichsverfahren, dem wir zustimmen.

Versicherungsausschluss

Das Programm bietet für Folgendes keinen Versicherungsschutz:
Flugzeuge, Autos oder Wasserfahrzeuge: Körperverletzung oder Sachschaden durch das Eigentum, die Wartung, Verwendung oder das Anvertrauen an andere Personen jeglicher nicht ortsfesten und/oder nicht zu Wohnzwecken verwendeten Flugzeuge, Autos oder Wasserfahrzeuge, die sich im Eigentum eines Versicherten befinden oder von diesem betrieben bzw. an diesen verpachtet oder verliehen werden.
Vertragliche Haftung: Körperverletzung oder Sachschaden, zu deren Zahlung sich der Versicherte auf Grund einer in bestehenden Verträgen bzw. Vereinbarungen aufgeführten Verpflichtung einverstanden erklärt hat oder zu der er diesbezüglich verpflichtet ist.
Schaden am Objekt: Sachschaden am Objekt, das im Eigentum eines Versicherten steht, von diesem gemietet oder bewohnt wird, einschließlich jeglicher Kosten oder Aufwendungen, die einem Versicherten aus jeglichem Grund, einschließlich zur Vorbeugung von Verletzungen oder Schäden am Eigentum anderer bei der Reparatur, dem Ersatz, der Erweiterung, Wiederherstellung oder Wartung dieses Objekts entstehen.
Elektronische Daten: Schäden, die sich aus dem Verlust, der entgangenen Nutzung, den Schäden an bzw. der Fälschung, der Unzugänglichkeit oder Unfähigkeit zur Bearbeitung von elektronischen Daten ergeben. Für die Zwecke dieses Ausschlusses steht elektronische Daten für Informationen, Fakten oder Programme, die als oder auf Computersoftware gespeichert sind, darauf erstellt oder verwendet werden, an diese oder von dieser übertragen werden, einschließlich Systeme und Anwendungssoftware, Festplatten oder Disketten, CD-ROM, Bänder, Laufwerke, Zellen, Datenverarbeitungsgeräte oder jegliche sonstigen Medien, die mit elektronisch gesteuerter Ausrüstung verwendet werden.
Betriebshaftpflicht: Körperverletzung eines Mitarbeiters des Versicherten, die sich aus bzw. im Verlauf des Folgenden ergibt (i) der Beschäftigung durch den Versicherten oder (ii) der Erfüllung von Pflichten in Bezug auf die Erfüllung des Geschäfts des Versicherten.
Erwartete oder beabsichtigte Verletzung: Körperverletzung oder Sachschaden, der aus Sicht des Versicherten erwartet oder beabsichtigt wird.
Personenschäden und Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Werbung: Verletzungen oder behauptete Verletzung durch Verleumdung, Beleidigung, Verletzung der Privatsphäre, Werbung oder unrechtmäßige Zwangsräumung.
Verunreinigung: Körperverletzung oder Sachschaden auf Grund der tatsächlichen, behaupteten oder angedrohten Freisetzung, Verbreitung, Versickerung, Migration, Freigabe oder dem Austreten von Schadstoffen.
Rückruf von Produkten, Arbeiten oder beeinträchtigtem Eigentum: Schäden, die auf Grund jeglicher Verluste, Kosten oder Aufwendungen beansprucht werden, die Ihnen oder anderen durch die entgangene Verwendung, den Rückzug, Rückruf, die Prüfung, Reparatur, den Ersatz, die Anpassung, Entfernung oder Entsorgung eines Produkts entstehen, sofern dieses Produkt von einer Person oder einem Unternehmen vom Markt genommen oder zurückgerufen wird, da daran ein bekannter oder vermuteter Defekt, Mangel, eine Unzulänglichkeit oder gefährliche Bedingung besteht.
Gesetzeswidrige Erfassung und Verteilung von Materialien oder Informationen: „Körperverletzung” oder „Sachschaden”, der sich direkt oder indirekt aus einer Handlung oder Unterlassung ergibt, die Folgendes verletzt oder angeblich verletzt (i) das Telephone Consumer Protection Act (TCPA - Telefon-Verbraucherschutzgesetz), einschließlich jeglicher Änderungen oder Ergänzungen dieses Gesetzes, (ii) das CAN-SPAM Act of 2003 (Gesetz zum Schutz vor unangeforderter Werbung), einschließlich jeglicher Änderungen oder Ergänzungen dieses Gesetzes, (iii) das Fair Credit Reporting Act (FCRA - Gesetz zur Regelung des Datenschutzes bei Konsumentenkrediten), einschließlich jeglicher Änderungen oder Ergänzungen dieses Gesetzes, einschließlich des Fair and Accurate Credit Transactions Act (FACTA - Gesetz zu gerechten und korrekten Kredittransaktionen); oder (iv) jegliche Statuten, Verordnungen oder Regelungen des Bundes, der Bundesstaaten oder Kommunen, außer den TCPA, CAN-SPAM Act of 2003 bzw. FCRA und deren Änderungen sowie Ergänzungen, die sich mit dem Drucken, der Verbreitung, Veräußerung, Erhebung, Erfassung, dem Versand, der Übertragung, Kommunizierung oder Verteilung von Materialien oder Informationen beschäftigen oder diese verbieten bzw. beschränken.
Krieg: Körperverletzung oder Sachschaden aus beliebigem Grund, der sich direkt oder indirekt aus (i) einem Krieg, einschließlich einem nicht erklärten Krieg bzw. einem Bürgerkrieg oder (ii) einer kriegsähnlichen Handlung einer militärischen Kraft ergibt, einschließlich Maßnahmen zur Verhinderung von oder zur Verteidigung gegen tatsächliche oder erwartete Angriffe durch Militärpersonal oder andere Agenten.

Versicherungsansprüche

Bitte benachrichtigen Sie die Generali Global Assistance umgehend, wenn Ihnen eine Körperverletzung eines Dritten bzw. ein Sachschaden am Eigentum eines Dritten bekannt werden, die möglicherweise im Rahmen dieser Versicherung abgedeckt sind. Jegliche Verzögerung bei der Meldung eines Anspruchs kann dazu führen, dass Ihr Anspruch auf Erhalt von Versicherungsleistungen im Rahmen des Programms verfällt.
Nehmen Sie umgehend telefonisch Kontakt auf, um den Versicherungsan­spruch geltend zu machen, und sprechen Sie dann mit dem Ihnen zugewiesenen Sachbearbeiter der Generali Global Assistance:
  • Für Forderungen wählen Sie: +49 69380791444
Vor dem Telefonat sollten Sie bitte folgende Unterlagen bereithalten:
  • vollstände Angaben zum Vorfall
  • jegliche dazugehörige Dokumentation
  • Namen der Personen oder Parteien, die verletzt wurden und/oder Schadenersatz geltend machen
Sie erhalten eine erste Bestätigung zu dem von Ihnen eingereichten Versicherungsanspruch. Nach entsprechender Zuteilung des Anspruchs werden wir Sie über den Namen des für Sie zuständigen Vertreters der Generali Global Assistance informieren. Außerdem werden Sie fortlaufend über Stand der Anspruchsbearbeitung in Kenntnis gesetzt.
Die Bearbeitungszeiten sind jeweils abhängig von der Komplexität und den spezifischen Einzelheiten des Anspruchs sowie des dazugehörigen Schadenersatzes.

Haftungsausschluss

Die Kurzübersicht zum Programm enthält nicht die vollständigen Vertragsbedingungen. Diese sind den Versicherungsbedingungen zur Police zu entnehmen, die auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.

Beschwerden

Unser erklärtes Ziel ist es, unseren Partnern einen bestmöglichen Kundendienst zu bieten. Daher freuen wir uns über jegliche Rückmeldung. Wir bemühen uns nach Kräften, alle Beschwerden gerecht zu bearbeiten. Beschwerden können Sie uns schriftlich bzw. telefonisch zukommen lassen oder auch persönlich übergeben.
Ihre Beschwerden richten Sie bitte jeweils an:
Generali Global Assistance P.O. Box 939057 San Diego, CA 92193 Tel.: 858-810-2000 E-Mail: homeawayclaims@generali-liability.com