Elegante Wohnung mit zwei Schlafzimmern und zwei Badezimmern in der Urbanisation Bahia Real in Marbe:
Diese wunderschöne Luxuswohnung befindet sich in der exklusiven Urbanisation Bahía de Marbella. Es hat eine große möblierte Terrasse mit Blick auf den Pool und das Meer. Wenn Sie auf der Suche nach einem Zuhause sind, um vom Alltag abzuschalten, ist diese Wohnung genau das Richtige für Sie!
Die Urbanisation verfügt über einen Gemeinschaftspool und Paddle-Tennisplätze, einen kleinen Kinderbereich und befindet sich in einer idealen Lage, nur wenige Meter vom Strand entfernt.
In der Nähe unserer Wohnung finden Sie alles, was Sie brauchen..... Bars, Restaurants, Geschäfte und alle Arten von Freizeiteinrichtungen, um Ihren Urlaub zu genießen.
Die Wohnung verfügt über zwei Schlafzimmer: das Hauptschlafzimmer ist sehr geräumig, hat einen Ankleideraum und ein eigenes Bad, eine bezaubernde ethnische Dekoration und ein großes Doppelbett. Das zweite Schlafzimmer hat zwei Einzelbetten und ist in hellblauen Tönen gehalten, die ein Gefühl von absoluter Ruhe und Gelassenheit vermitteln. Die Wohnung verfügt außerdem über ein weiteres komplettes Badezimmer, eine sehr geräumige, voll ausgestattete Küche und ein großes Wohnzimmer im klassischen Stil.
Lassen Sie sich die Gelegenheit nicht entgehen, den Urlaub zu genießen, den Sie wirklich verdient haben. Es ist an der Zeit, sich eine kleine Freude zu einem unschlagbaren Preis zu gönnen.
Bahia de Marbella von GHR Rentals ist die Wohnung, die alle Ihre Bedürfnisse erfüllt.GHR Rentals wird eine Vorautorisierung von 150€ als Kaution vornehmen, die innerhalb von maximal 7 Tagen nach Ihrer Abreise zurückerstattet wird.
GHR Rentals hat ein Mindestalter von 25 Jahren.
Wir weisen Sie darauf hin, dass in Spanien gemäß Artikel 12 des Gesetzes 1/1992 vom 21. Februar über den Schutz der Sicherheit der Bürger die Vorlage von Dokumenten zum Nachweis der Identität aller Gäste über 16 Jahren vorgeschrieben ist.Aufgrund der anhaltenden Trockenheit an der Costa del Sol kann GHR Rentals nicht für eventuelle Einschränkungen oder Verbote der Wassernutzung und damit auch der Nutzung von Schwimmbädern verantwortlich gemacht werden, die die Junta de Andalucía als Schutzmaßnahme anordnen kann und die obligatorisch sind.