Richtlinie für Überwachungsgeräte
Diese Richtlinie gilt für alle FeWo-direkt-Ferienunterkünfte, die über eine Marke der Expedia Group gebucht werden.
Zusammenfassung
Überwachungsgeräte, wie zum Beispiel Kameras und Tonaufzeichnungsgeräte, dürfen niemals dazu verwendet werden, das Innere einer Ferienunterkunft zu überwachen, auch nicht, indem sie von außen hineingerichtet werden. Eine begrenzte Nutzung außerhalb einer Ferienunterkunft ist nur zulässig, wenn sie diesen Richtlinien entspricht. Gastgeber und Gäste müssen alle geltenden Gesetze einhalten, und wir können die Nutzung von Geräten oder Technologien einschränken oder untersagen, wenn diese in einer Weise verwendet werden, die im Widerspruch zu dieser Richtlinie steht.
Überwachungsgeräte im Innenbereich
Überwachungsgeräte wie Kameras und Tonaufzeichnungsgeräte sind in einer Ferienunterkunft nicht erlaubt. Sie dürfen auch nicht im Außenbereich aufgestellt und dazu verwendet werden, das Innere der Unterkunft aufzunehmen, beispielsweise mit einer Kamera, die durch ein Fenster gerichtet ist. Versteckte oder getarnte Überwachungsgeräte sind grundsätzlich verboten.
Befindet sich eine Ferienunterkunft in einem Gebäude mit mehreren Wohneinheiten, wie zum Beispiel einer Ferienwohnanlage, dürfen in den Gemeinschaftsbereichen des Gebäudes – wie Fluren, Empfangsbereichen und Aufzügen – aus Sicherheits- und Schutzgründen Kameras in Innenbereichen eingesetzt werden.Kameras dürfen niemals innerhalb der Unterkunft oder in Gemeinschaftsräumen aufgestellt werden, in denen Gäste berechtigterweise Privatsphäre erwarten können, wie zum Beispiel in Umkleideräumen eines Fitnessstudios, in Saunen oder in Gemeinschaftsbädern.
Überwachungsgeräte im Außenbereich
Überwachungsgeräte für den Außenbereich, wie zum Beispiel Kameras oder Tonaufzeichnungsgeräte, dürfen nicht an Orten aufgestellt werden, an denen ein Gast berechtigterweise Privatsphäre erwarten kann, wie zum Beispiel in der Nähe einer Außendusche oder einer Sauna.
Voraussetzungen für den Einsatz von Sicherheitskameras im Außenbereich
Gastgeber dürfen Sicherheitskameras im Außenbereich nur dann einsetzen, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie dienen dazu, die Zugänge zu einer Unterkunft zu überwachen.
- Der Standort und der Erfassungsbereich der Kamera sind in dem Inserat der Unterkunft klar angegeben. Es reicht nicht aus, die Kamera auf einem Foto der Unterkunft zu zeigen.
- Wenn eine Sicherheitskamera im Außenbereich einen Teil eines Pools oder eines Whirlpools erfassen kann, müssen Gastgeber dies sowohl im Inserat als auch an einer gut sichtbaren Stelle in der Unterkunft angeben (zum Beispiel in einer Willkommensmappe, auf einem Schild in der Nähe des überwachten Zugangs oder an der Wand eines Gemeinschaftsraums). Der Hinweis muss deutlich machen, dass der Pool oder Whirlpool von der Kamera einsehbar ist.
- Gastgeber müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um zu begrenzen, welche Informationen erfasst und gespeichert werden und wer Zugriff auf die Aufzeichnungen hat. Gespeicherte Aufzeichnungen sollten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden, und zwar unter Einhaltung der geltenden Gesetze.
Smart-Home-Geräte und Geräte zur Überwachung des Geräuschpegels in Dezibel
- Smart-Home-Geräte wie Smart-TVs oder Lautsprecher mit Sprachassistent dürfen genutzt werden, sofern sie in dem Inserat vor der Buchung angegeben sind und die Gäste die Möglichkeit haben, sie auszuschalten.
- Geräuschpegelmessgeräte zur Überwachung der Lautstärke in Ferienwohnungen dürfen verwendet werden, wenn sie (1) im Inserat angegeben sind, bevor sich ein Gast anmeldet, und (2) sie keine Tonaufnahmen machen oder übertragen.
Unterstützung für Gäste: Wenn ein Gast ein Überwachungsgerät entdeckt, das offenbar gegen diese Richtlinie verstößt, sollte er sich umgehend bei uns melden. Sollte der Gast Bedenken hinsichtlich seiner Sicherheit oder seines Wohlergehens haben, sollte er sich außerdem an die örtlichen Strafverfolgungsbehörden wenden.
Gäste haben möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung, wenn ihr Aufenthalt durch einen Verstoß des Gastgebers gegen diese Richtlinie beeinträchtigt wird.
Durchsetzung
Wenn wir auf einen möglichen Verstoß gegen diese Richtlinie aufmerksam gemacht werden, gehen wir der Sache nach und ergreifen geeignete Maßnahmen – darunter auch eine vorübergehende Aussetzung oder einen Ausschluss. Wenn FeWo-direkt im Rahmen einer Untersuchung oder einer Durchsetzungsmaßnahme gemäß dieser Richtlinie zukünftige Buchungen eines Gastgebers storniert, kann der Gastgeber zudem weiteren Durchsetzungsmaßnahmen gemäß der Stornorichtlinie des Gastgebers unterliegen.
Gastgeber müssen möglicherweise Gästen, deren Buchungen von einem Verstoß gegen diese Richtlinie betroffen sind, eine Rückerstattung gewähren; dies gilt auch für zukünftige Buchungen, die im Rahmen einer Untersuchung oder einer Durchsetzungsmaßnahme storniert werden.
Gastgeber können sich bei Fragen zu dieser Richtlinie gerne an uns wenden.
Bitte beachten Sie: Wir besitzen, betreiben, verwalten, kontrollieren oder prüfen keine auf unserer Plattform aufgeführte Unterkunft. Wir überprüfen oder garantieren weder die Sicherheit einer Unterkunft noch die Richtigkeit oder Genauigkeit von Unterkunftsinseraten oder anderen Inhalten, die auf der Plattform bereitgestellt werden. Wir übernehmen keine Garantie für die Sicherheit oder das Verhalten von Gastgebern oder Gästen.