Richtlinie für Assistenztiere

Diese Richtlinie gilt für alle Ferienunterkünfte, Hotels, oder Aktivitäten, die über eine Marke der Expedia Group gebucht wurden.

Zusammenfassung

Es ist unsere Überzeugung, dass Reisende mit Assistenztieren immer in einer Unterkunft auf unserer Plattform akzeptiert werden sollten, auch wenn der Partner normalerweise keine Haustiere erlaubt. An vielen Orten ist das auch gesetzlich vorgeschrieben. Diese Richtlinie erklärt, wie wir von unseren Partnern erwarten, dass sie Reisende, die ein Assistenztier benötigen, unterbringen, und was Reisende, die mit Assistenztieren reisen, erwarten können.

Unter diese Richtlinie fällt Folgendes

Ein Assistenztier ist in der Regel ein Hund, der darauf trainiert ist, bestimmte Aufgaben zu erfüllen, die einer Person helfen, mit einer Behinderung umzugehen.Als Arbeits- und nicht als Haustiere sind sie für viele Reisende unverzichtbare Begleiter. Beispiele für ein Assistenztier sind:

  • Blindenführhunde
  • Gehörlosen-Warnhunde
  • Epilepsie-Warnhunde und
  • Assistenzhunde für Hundeführende mit Autismus oder anderen Entwicklungsstörungen und psychischen Erkrankungen wie Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)

Tiere, die ihren Besitzern helfen, mit den Symptomen von emotionalen und psychischen Zuständen wie Angstzuständen, Depressionen und Panikstörungen fertigzuwerden, die jedoch nicht für eine bestimmte Aufgabe ausgebildet sind, gelten als emotionale Begleittiere. Tiere, die zertifiziert oder registriert sind, um auf Einladung beispielsweise Krankenhäuser, Schulen oder Pflegeeinrichtungen zu besuchen, gelten als Therapietiere.Therapietiere sind im Allgemeinen nicht durch die Gesetze abgedeckt, die für Assistenztiere gelten.Emotionale Begleittiere und Therapietiere gelten im Rahmen dieser Richtlinie nicht als Assistenztier, und für diese Tierarten können die Regeln für Haustiere von Partnern sowie Gebühren gelten.

Verantwortungen des Vermieters/der Agentur

Partner müssen alle geltenden Gesetze zu Assistenz- und Begleittieren sowie zur Nichtdiskriminierung einhalten, die am Standort ihrer Unterkunft gelten.Das gilt unabhängig von den üblichen Regeln der Unterkunft bezüglich Haustieren.Wo solche Gesetze gelten, wird von Partnern im Allgemeinen erwartet, dass sie:

  • Reisende, die auf ein Assistenztier angewiesen sind, auch wenn Haustiere ansonsten nicht erlaubt sind, aufnehmen.
  • Keine Gebühr für ein Haustier erheben oder die Höhe der Kaution erhöhen, nur weil ein Reisender mit einem Assistenztier reist.Die Partner dürfen jedoch Ersatz für Schäden verlangen, die über eine angemessene Nutzung hinaus durch den Reisenden und sein Assistenztier verursacht wurden.
  • Die gleiche Qualität und den gleichen Wert für Dienstleistungen und Produkte bieten. Dazu gehört, dass sich Reisende sicher, willkommen und verstanden fühlen.
  • Alle Fragen auf diejenigen beschränken, die nach geltendem Recht zulässig sind, und es vermeiden, nach Informationen zu fragen, die gesetzlich verboten sind (wie zum Beispiel detaillierte Informationen über die Behinderung eines Reisenden).Welche Art von Fragen ein Partner stellen darf und ob Unterlagen angefordert werden können, hängt von der jeweiligen Gerichtsbarkeit ab.

Partner müssen außerdem alle geltenden Zugangsbestimmungen für emotionale Begleittiere oder Therapietiere einhalten, die am Standort ihrer Unterkunft gelten.

Für Partner mit Unterkünften in Ländern, in denen es keine Gesetze zu Assistenzhunden und keine Antidiskriminierungsgesetze gibt, empfehlen wir Partnern nachdrücklich, auf diese Bedürfnisse einzugehen, da dies die Barrierefreiheit für unsere Reisenden verbessert.

Verantwortungen und Erwartungen der Reisenden

Reisende, die mit einem Assistenztier reisen, sind dafür verantwortlich, die am Ort ihres Aufenthalts geltenden Gesetze einzuhalten. Wo solche Gesetze gelten, dürfen Reisende, die mit einem Begleittier reisen, in der Regel:

  • Nicht das Recht verweigert bekommen, in einer Unterkunft zu übernachten, nur weil sie ein Assistenztier benötigen.
  • Nicht verpflichtet werden, ihre Behinderung oder damit zusammenhängende Details offenzulegen.
  • Nicht verpflichtet werden, Unterlagen oder Nachweise vorzulegen, dass ein Tier als Assistenztier gilt.
  • Gebeten werden, begrenzte Informationen über ihr Assistenztier anzugeben.

Reisende müssen ihr Assistenztier jederzeit unter Kontrolle halten, entweder mit einer Leine oder durch verbale Anweisungen oder Handzeichen, falls sie keine Leine verwenden können.Reisende sind dafür verantwortlich, die Hinterlassenschaften ihres Tieres zu beseitigen und den Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen.

An bestimmten Orten müssen Reisende möglicherweise nicht angeben, dass sie ein Assistenztier dabei haben.Wir legen jedoch Wert auf eine offene Kommunikation zwischen Reisenden und Partnern, damit bei Bedarf angemessene Anpassungen vorgenommen werden können.

Durchsetzung

Wenn wir auf einen möglichen Verstoß gegen diese Richtlinie aufmerksam gemacht werden, gehen wir der Sache nach und ergreifen geeignete Maßnahmen – darunter auch eine vorübergehende Aussetzung oder einen Ausschluss. 

Du benötigst Hilfe? 

Wenn ein Reisender glaubt, dass seine Buchung aufgrund eines Assistenztiers abgelehnt oder storniert wurde, sollte er sich am besten an uns wenden.

Bitte beachte: Wir besitzen, betreiben, verwalten, kontrollieren oder prüfen die auf unserer Plattform aufgeführten Unterkünfte nicht. Wir garantieren nicht die Sicherheit einer Unterkunft oder den Wahrheitsgehalt oder die Richtigkeit von Inseraten oder anderen auf unserer Plattform bereitgestellten Inhalten. Wir übernehmen keine Garantie für die Sicherheit oder das Verhalten eines Partners oder Reisenden.