Richtlinie zum Schutz der Privatsphäre von Gästen und zum Betreten durch den Gastgeber

Zusammenfassung

Wir finden, dass jeder Gast es verdient, seinen Aufenthalt in Ruhe zu genießen. Auf dieser Seite beschreiben wir die wenigen Situationen, in denen Gastgeber eine Ferienunterkunft während des Aufenthalts eines Gastes betreten dürfen.

Was ist erlaubt?

 

Gastgeber können die Ferienunterkunft während eines Aufenthalts nur in zwei Situationen betreten: Wenn ein akuter Notfall vorliegt oder wenn sie im Voraus die Zustimmung des Gastes eingeholt und erhalten haben, um ein zeitkritisches Problem zu lösen. 

Zu akuten Notfällen können Szenarien zählen, in denen Ersthelfer sofort benötigt werden, wie etwa Brände oder der Verdacht auf eine kriminelle Aktivität. Das ist nicht subjektiv oder basiert darauf, was nach Meinung des Gastgebers dringend ist.

Situationen, die keine Notfälle sind und die das Betreten der Ferienunterkunft durch den Gastgeber erforderlich machen können, beinhalten Wartungsarbeiten oder Reparaturen, die nicht warten können, bis der Aufenthalt des Gastes beendet ist, z. B. ein kaputter Wassererhitzer. In solchen Fällen dürfen Gastgeber die Ferienunterkunft nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Gastes betreten. Sie müssen im Voraus fragen und dabei den Grund ihres Besuchs, die Uhrzeit und die geplante Aufenthaltsdauer klar angeben. Zudem müssen Gastgeber ihr Möglichstes tun, um den Besuch kurz zu halten. 

Während des Aufenthalts haben die Gastgeber möglicherweise Zugang zu Gemeinschaftsräumen oder Außenbereichen, die nicht zur Ferienunterkunft gehören, z. B. ein Geräteschuppen. Sie benötigen dazu nicht die Zustimmung der Gäste, müssen diese jedoch im Voraus informieren und ihre Privatsphäre respektieren.

Durchsetzung 

Wenn ein Gastgeber gegen diese Richtlinie verstößt, kann sein Konto gesperrt oder gekündigt werden. 

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