Personen | 4 |
Schlafzimmer | 2 |
WCs | 1 |
Unterkunftsart | kleines Landhaus |
Mindestaufenthalt | 0 - 7 Nächte |
Die 200 Hektar großen Parklandschaft rund um das Mellerstain House, eines der schönsten Herrenhäuser von Schottland, entworfen und gebaut von William und Robert Adam, bieten eine wunderbare Kulisse für diese drei herrlichen Häuschen (S4166, S4568 & S4569). Besucher sind herzlich eingeladen, das Gelände einschließlich der fabelhaften italienischen Stil terrassenförmig angelegten Gärten mit Panoramablick über den See zu den fernen Cheviot Hills Befehl durchstreifen. Die landschaftlichen und historischen Sehenswürdigkeiten der Grenzland sind alle in unmittelbarer Nähe und die Strände von Berwick und Holy Island sind ebenfalls bequem erreichbar. Kelso (6 Meilen) bietet Geschäfte, Gasthöfe und Restaurants und ist die Heimat von Floors Castle und den berühmten Kelso Pferderennen, während Edinburgh, mit seinen prächtigen Schloss, Museen, Galerien und hervorragende Einkaufsmöglichkeiten, nur 35 Meile fahren. Fliegenfischen können vor Ort organisiert werden, mehrere Golfplätze sind in der Nähe und Geschäfte und Pubs sind nur 3. 5 Meilen entfernt. Wunderschön eingerichtet und sehr komfortabel, bieten diese drei Eigenschaften ein einzigartiges Urlaubserlebnis. West Lodge, ref S4166, in einem charmanten Steinlandhaus aus dem 18. Jahrhundert genießen Sie einen eigenen Garten mit herrlichem Blick auf die Cheviots. Clock House, ref S4568, wurde liebevoll zu einem hohen Standard umgewandelt Teil der Old Clock Haus aus dem frühen 18. Jahrhundert bilden. Angrenzend an die Clock House Courtyard Cottage, ref S4569, das auch liebevoll zu einem hohen Standard umgebaut und verfügt über drei Schlafzimmer mit eigenem Bad. Das Café im Innenhof serviert köstliche Hausmannskost auf dem offenen Haus & rsquo; Tagen - und für besondere Anlässe, Groß und Klein, können Sie sich in den Staatsräumen des Mellerstain House arrangieren. Geschäft und Pub 7 Meilen.
* Zuzüglich eventueller obligatorischer oder fakultativer Nebenkosten nach tatsächlicher Belegung beziehungsweise tatsächlichem Verbrauch (gemäß Absprache mit dem Vermieter). Die Zahlung des Mietpreises ist nur in der vom Vermieter angegebenen Währung möglich. Zahlungen in anderen Währungen müssen vorher mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Der Währungsrechner dient nur zur Orientierung und bildet keinen verbindlichen Umrechnungskurs für die Mietpreise ab.