Fragen: Wann und wie erhalte ich eine Rechnung?
Antworten: Sie können sich direkt nach Erteilung Ihres Auftrags eine Auftragsbestätigung mit allen wichtigen Details zum Rechnungsbetrag und der Zahlung ausdrucken. Diese Bestätigung gilt als vorläufige Rechnung. Sobald die Zahlung für Ihren Auftrag vollständig bei uns eingegangen ist, bearbeiten wir Ihren Auftrag und stellen die dazu gehörige formelle Rechnung auf unserer Webseite aus.

Sämtliche Auftragsbestätigungen und Rechnungen können Sie sich im Vermieterbereich in der Inseratsübersicht anschauen und ausdrucken.

So können Sie Ihre Aufträge und Rechnungen ausdrucken:

1. Loggen Sie sich in Ihren Vermieterbereich ein. Wenn Sie mehr als ein Inserat in Ihrem Bestand haben, rufen Sie bitte das entsprechende Inserat auf.
3. Klicken Sie auf Inseratsübersicht.
4. Klicken Sie auf Aufträge/Rechnungen ansehen.
5. Es öffnet sich ein neues Fenster mit einer Übersicht Ihrer Aufträge. Klicken Sie in dieser Liste in dem entsprechenden Auftrag auf Rechnung.
6. Im sich öffnenden Fenster klicken Sie oben rechts auf Rechnung drucken. Dadurch wird der Druckvorgang gestartet.

Hier können Sie die Zusammenfassung Ihrer Bestellungen einsehen und Ihre Rechnungen ausdrucken. Auftragsbestätigungen werden, sobald Sie Ihren Auftrag erteilt haben, an Ihre E-Mail-Adresse versendet. Überprüfen Sie bitte auch Ihren Spamordner, um sicherzustellen, dass Ihr E-Mail-Filter unsere E-Mails nicht blockiert hat.

Die Rechnung enthält alle zur steuerlichen Geltendmachung notwendigen Informationen und genügt den Erfordernissen des § 14 Abs. 1 UStG.