Welterbe

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© istockphoto/clintscholz/Stormy Stonehenge Seit jeher faszinieren imposante Bauwerke und Naturschätze wie die Welterbstätten Menschen in allen Teilen der Welt, so dass die Instandhaltung dieser beeindruckenden Denkmäler über Jahrzehnte und Jahrhunderte hinaus anzustreben ist. So lebt in diesem Zusammenhang die aus der Antike stammende Idee der Weltwunder weiter, die über viele Jahrhunderte eine ähnliche Funktion erfüllte wie heutzutage das UNESCO-Welterbe. Die von der UNESCO geführte Liste des Welterbes beinhaltet 851 Denkmäler in 141 Ländern. 660 Kultur- und 166 Naturdenkmäler sowie weitere 25 Denkmäler, die sowohl dem Kultur- wie auch dem Naturerbe angehören, zählen zu dieser Liste und sollen erhalten bleiben. Darunter befinden sich beispielsweise Stonehenge in Großbritannien, der Nationalpark Yellowstone in den Vereinigten Staaten, die tropischen Regenwälder von Sumatra, die Altstadt von Marrakesch in Marokko sowie die Altstadt und Festungsanlagen von Havanna auf Kuba, die allesamt faszinierende Stationen darstellen können. Alleine in Deutschland befinden sich 32 Kultur- und Naturdenkmäler (siehe Tabelle am Ende des Textes). Einige der Welterbstätten sind als "besonders bedroht" eingestuft und befinden sich daher auf der so genannten "Rote Liste" des gefährdeten Welterbes, wobei das World Heritage Committee, eine Unterorganisation der UNESCO, durch fachliche und materielle Hilfe den Schutz der Denkmäler unterstützt und sich darüber hinaus zahlreiche Schutzgemeinschaften für einzelne Welterbstätten gebildet haben.

Entstehungsgeschichte und Grundlagen des UNESCO-Welterbes
Henri-Baptiste Grégoire, ein Bischof von Blois, war im 18. Jahrhundert der Initiator des "kulturellen Erbes" (französich: heritage). Im Jahre 1954 wurde dieser Gedanke in der Haager Konvention zum Schutz des Kulturgutes bei bewaffneten Konflikten kodifiziert: "Jede Schädigung von Kulturgut, gleichgültig welchem Volke es gehört, bedeutet eine Schädigung des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit, weil jedes Volk seinen Beitrag zur Kultur der Welt leistet." Der letztendliche Anstoß zur Schaffung der UNESCO-Konvention zum Schutz des Natur- und Kulturerbes unseres Planeten erfolgte 1960, als durch den Bau des Assuan-Staudamms vom Nil zu schützende Denkmäler in Nurbien gefährdet waren und diese für die Nachwelt gerettet werden sollten.

© istockphoto/vivalapenler/Cathedral Grundlage für die Welterbstätten in jetziger Form ist schließlich die 1972 in Stockholm verabschiedete UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt gewesen. Sie ist 1975 in Kraft getreten. In ihr verpflichten sich die teilnehmenden Staaten, das auf ihrem Gebiet befindliche Welterbe selbst zu erfassen, zu schützen und zu erhalten. Gleichzeitig sichern sie sich internationale Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe zu, um diese Aufgaben nach bestem Wissen zu erfüllen. Jährlich findet ein beratendes Treffen mit Beratung statt, während zweijährlich das Denkmal- und Naturverzeichnis (Welterbeliste) publiziert wird.

Kriterien
Für die Aufnahme eines Objekts in die Liste der Denkmäler muss eines von zehn strengen Kriterien erfüllt sein. Bis Anfang 2005 wurden Kriterien für Kultur- und Naturgüter getrennt geführt. Seitdem werden sie für jedes Objekt gemeinsam geprüft. So wird zwar weiterhin die Mehrheit der Welterbestätten nur als Kultur- oder als Naturerbe bezeichnet, doch 24 Stätten erfüllen zurzeit Kriterien aus beiden Bereichen und sind damit Natur- wie auch Kulturerbstätte.

Kriterienbeispiele:
- Die Güter stellen ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft dar. - Die Güter stellen außergewöhnliche Beispiele bedeutender in Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften dar. Zudem werden Güter auf ihre Unversehrtheit und/oder Echtheit geprüft und ein Schutz- und Erhaltungsplan verlangt, der ausreicht, um ihre Erhaltung sicherzustellen.

Die Liste des Welterbekomitees der UNESCO enthält 32 Kultur- und Naturdenkmäler aus Deutschland (Stand: August 2007)

Jahr der Ernennung
Welterbstätte
1978
Der Aachener Dom
1981
Der Dom zu Speyer
1981
Die Würzburger Residenz
1983
Die Wallfahrtskirche auf der Wies, Pfaffenwinkel, Oberbayern
1984
Die Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl
1985
Michaeliskirche und der Dom zu Hildesheim
1986
Das römische Trier : Amphitheater, Porta Nigra, Kaiserthermen, Konstantinbasilika (Palastaula), der Dom und die Liebfrauen-Kirche in Trier
1987
Hansestadt Lübeck
1990
Potsdam : Die Schlösser und Gärten von Sanssouci
1991
Lorsch : Ehemaliges Benediktinerkloster und Altenmünster
1992
Das Bergwerk Rammelsberg und die Altstadt von Goslar am Harz
1993
Bamberg
1993
Das Kloster Maulbronn
1994
Quedlinburg : Die Altstadt mit der Stiftskirche St. Servatius
1994
Die Eisenhütte in Völklingen
1995
Die Grube Messel
1996
Der Kölner Dom (2006 wurde der Kölner Dom wieder von der Roten Liste gestrichen)
1996
Die Luther-Stätten in Wittenberg und Eisleben
1996
Die Bauhäuser in Dessau und Weimar
1998
Das Weimar der Klassik
1999
Die Wartburg in Thüringen
1999
Die Museumsinsel in Berlin mit Pergamon-Museum, das Alte Museum, das Bode-Museum und die Nationalgalerie
2000
Das Wörlitzer Gartenreich, Dessau-Wörlitz
2000
Die Klosterinsel Reichenau im Bodensee
2001
Die Zeche und Kokerei "Zollverein" in Essen
2002
Die historischen Stadtkerne von Stralsund und Wismar
2002
Die Kulturlandschaft Mittelrhein zwischen Koblenz und Bingen
2004
Die Kulturlandschaft Elbetal in und bei Dresden (seit Juli 2006 auf der Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten)
2004
Rathaus und Roland in Bremen
2004
Der Muskauer Park / Park Muzakowski (gemeinsam mit Polen) / Der Fürst-Pückler-Park in Bad Muskau ( Sachsen )
2005
Der römische Limes in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz (Teil der grenzüberschreitenden Welterbestätte "Grenzen des römischen Imperiums" zusammen mit dem Hadrianswall in Großbritannien)
2006
Die Altstadt von Regensburg mit Stadtamhof