ruhiger Urlaub garantiert...
Bewertung wurde gespeichert: 22. September 2008
Reisezeitraum: September 2008
Wer auf Mallorca Ruhe und Erholung sucht ist in Cala
Santanyi genau richtig, sowohl im Ort als auch in der
Wohnung. Uns hat die Ferienwohnung, abgesehen von
kleinen Mängeln ( verkalkte Kaffeemaschine, defekte
Nachtischlampen..) gut gefallen. Die Wohnung ist gut
ausgestattet und befand sich in gepflegtem Zustand.
Schade ist nur, dass am Pool keine Sonnenliegen bereit
stehen-wer sich am Pool sonnen möchte, muß die Liegen
aus der Wohnung nach unten schleppen!!!
Insgesamt waren wir sehr überrascht über die recht
unkomplizierte Abwicklung der Vermietung. Wer einen
großartigen Mietvertrag erwartet, liegt hier falsch-
man zahlt 30% der Summe an und den Rest bar vor Ort
bei der Schlüsselübergabe. Für Notfälle oder Reparaturen
hal man eine Telefonnummer, die man anrufen kann und wenn
man abreist läßt man einfach den Schlüssel in der Wohnung-
es erfolgt also keine extra Abnahme durch den Vermieter.
In der Beschreibung spricht der Vermieter von
Luxuswohnung- das empfanden wir jedoch nicht so- eine
gute solide Unterbringung... Die Bucht von Santanyi ist wunder-
schön und von der Wohnung aus in ca. 5 min zu erreichen,
allerdings muß man eine nicht unerhebliche Stufenanzahl
überwinden um an den Strand zu gelangen.
Der einzige Supermarkt am Ort ist wirklich sehr teuer, es empfielt sich allemal ein Auto zu mieten , um woanders einzukaufen und die Gegend zu erkunden.
Direkt über dem Supermarkt ist das Restaurant Voramar,
welches eine wirklich sehr delikate Küche bietet.
Insgesamt hatten wir einen sehr schönen Urlaub und
würden die Wohnung in jedem Fall weiter empfehlen.
Vermieter-Kommentar: Wir als Vermieter, sind bestrebt unseren Gästen, mit den neusten Informationen zu beliefern.
Inder Ferienanlage befinden sich 2 Pools, welche für die Allgemeinheit genutzt werden, es ist daher leider nicht gestattet, privates Wohnungsinventar, z. B. Sonnenliegen mit an den Pool zunehmen. Das Inventar würde da durch zur Präsentation der Allgemeinheit ausgesetzt und eventuell entwendet werden. Für den entstandenen Schaden, würde man den Feriengast haftbar machen, das möchte doch niemand.
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