Sondervereinbarung für die obere Wohnung!: Möchten Sie das Haus allein bewohnen?
Ab Januar bis Mitte Juni und ab Mitte September bis Ende Dezember besteht die Möglichkeit, dass Sie das Ferienhaus allein bewohnen können ohne Mieter für die untere Wohnung!
Wenn Sie während den oben angegebenen Zeiten die obere Wohnung mieten, kann auf Wunsch die untere Wohnung während Ihres gesamten Aufenthalts unbewohnt und geschlossen bleiben.
So können Sie das gesamte Ferienobjekt, den Pool und die Außenanlage alleine genießen!
Voraussetzung sind mindestens 14 Tage Aufenthalt!
Diese Sonderregelung muß gleich bei der Buchungsanfrage angegeben werden und vor Abschluss des Mietvertrags vereinbart werden.
Möchten Sie das gesamte Haus mieten?
Höchstbelegung 6 - 7 Personen! Obere Wohnung 4 - 5 Personen,untere Wohnung für 2 Personen ! Erfragen Sie den Gesamtpreis für das komplette Haus über das Anfrageformular unter Angabe der genauen Personenzahl, die für die Errechnung des Preises maßgeblich ist, oder telefonieren Sie mit uns.
Anmietung des gesamten Hauses! Sie möchten nicht nur die obere Wohnung sondern auch noch die untere Wohnung bewohnen? Idealbelegung wäre für 6 Personen, Höchstbelegung bis 7 Personen!
Bitte erfragen Sie den Gesamtpreis dafür mit Angabe der genauen Personenzahl über das Anfrageformular ! Oder setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung!
Bitte überzeugen Sie sich vorher im Belegungskalender der oberen und unteren Wohnung, ob diese während Ihres gewünschten Zeitraums beide noch nicht vermietet sind und Ihnen das ganze Haus zur Verfügung steht!
Extra Sonderpreis für höchstens 2 Personen! Sie möchten die Vorzüge der oberen Wohnung genießen und diese gerne mieten und sind nur zu zweit? Kein Problem wegen des Mietpreises, den passen wir auf alle Fälle an und er liegt für 2 Personen weit unter dem normalen Mietpreis!
Bei der Anmietung der oberen Wohnung nur für 2 Personen bieten wir Ihnen einen ganz besonderen Rabatt.
Obere Wohnung mieten,untere bleibt unvermietet!: Sie möchten nur die obere Wohnung mieten, aber gerne die alleinigen Mieter des Ferienhauses sein?
Außerhalb der Hauptferienzeit (von Anfang Juli bis Ende August) haben Sie die Möglichkeit dazu. Sie mieten die obere Wohnung und die untere Wohnung bleibt unvermietet und abgeschlossen!
Das Ferienhaus mit dem großen Pool und der neuen Außenanlage steht Ihnen alleine zur Verfügung!
Bitte geben Sie diesen Wunsch schon im Anfrageformular an und prüfen Sie vorher den Belegungskalender der unteren Wohnung, ob diese während Ihrer ausgewählten Zeit noch nicht vermietet ist.
Bitte achten Sie darauf wenn Sie Ihr Haustier mitbringen möchten, geben Sie das gleich bei der Mietanfrage mit an. Haustiere sind nur dann erlaubt, wenn Sie vor Abschluss des Mietvertrags vereinbart werden und mit im Mietvertrag eingetragen sind.